AT/0096/2014
Stellungnahme/Antwort:
Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit. In den besagten Straßen wurden letztmalig am 23.10.2014 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
Örtlichkeit Uhrzeit gemessene Fahrzeuge Überschreitungen
In der Hohl 12:15–13:15 95 3
Fahrrichtung Karthause
In der Hohl 12:15-13:15 75 0
Fahrrichtung Beatusstrasse
In der Höll 12:15-13:15 4 2
Fahrtrichtung Unterbreitenweg
In der Höll 12:15-13:15 5 2
Fahrrichtung In der Hohl
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Bei der v.g. Aufgabe handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates liegt. Gleichwohl wird die Verwaltung im Rahmen der personellen und dienstlichen Möglichkeiten auch diese Örtlichkeiten weiterhin mit in die Geschwindigkeitsüberwachung einbeziehen.