Die Fraktionen und Mitglieder des Ortsbeirates Bubenheim haben nach einem gemeinsamen Antrag die Anregung beschlossen, auf der Weißenthurmer Straße von dem Kreuzungsbereich Malterstraße / In den Wiesen / St. Maternusstraße bis zur Straßeneinmündung „Im Schildchen“ eine Tempo 30-Zone einzurichten und den Kindergarten durch entsprechende Beschilderung besser zu kennzeichnen. Sie haben die Verwaltung gebeten den Antrag vorrangig zu bearbeiten.
Wir fragen die Verwaltung:
Bearbeitet die Verwaltung den Antrag vorrangig?
Derzeit liegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch kein Antrag vor.
Wird der Kindergarten durch entsprechende Beschilderung besser gekennzeichnet?
In der Weißenthurmer Straße, aus Richtung Mülheim-Kärlich kommend, befindet sich eine Gefahrenbeschilderung durch VZ 136 StVO(Kinder) mit dem Zusatz „Schulweg“. Diese fordert bereits beim Verkehrsteilnehmer gegenüber eine angemessene Fahrweise ein. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich das Symbol „Kinder“ als Markierung auf der Fahrbahn zur Unterstützung der vorhandenen Beschilderung im Bereich des Kindergartens aufzubringen.
Erwägt die Verwaltung, auf der Weißenthurmer Straße von dem Kreuzungsbereich Malterstraße / In den Wiesen / St. Maternusstraße bis zur Straßeneinmündung „Im Schildchen“ eine Tempo 30-Zone einzurichten?
Bei der genannten Straße handelt es sich um eine klassifizierte Straße (Landstraße 127)die beidseitig über Gehwege verfügt. Auf solchen klassifizierten Staßen ist gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des zuständigen Ministeriums grundsätzlich keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit möglich. Diese Straßen dienen zur Aufnahme und Abwicklung des überörtlichen Verkehrs und haben somit eine höhere Bedeutung als Straßen im innerörtlichen Verkehrsnetz. Durch die beiden Fahrbahnverengungen wird bereits derzeit schon eine Geschwindigkeitsdämpfung erzielt. Auch seitens der zuständigen Polizeiinspektion Koblenz 2 wird hier keine besondere Gefahrenlage gesehen.
Sind hierzu noch Voruntersuchungen notwendig?
Es sind keine weiteren Voruntersuchungen vorgesehen.
Wird dem Fachausschuss zu diesem Anliegen eine Beschlussvorlage unterbreitet?
Bei der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um staatliche Auftragsangelegenheit, die nicht der Beschlussfassung der städtischen Gremien unterliegt.