CDU-Ortsverbände und BIZ fordern Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Inbetriebnahme.
Auf Anfrage der BIZ Fraktion zum Planungsstand des Ultranet Projektes, informierte die Verwaltung, dass die im Rahmen des Ultranet Projektes vorgesehene neue Hochspannungs-Gleichstrom Trasse, in den Stadtteilen Wallersheim und Kesselheim, auf den dort vorhandenen Strommasten geführt werden soll. Damit würden weltweit erstmalig „Hybridmasten“ entstehen, die sowohl Gleich- als auch Wechselstrom transportieren. „Diese Tatsache wirft bei uns viele Fragen auf“ so die CDU Ratsmitglieder Claudia Probst, Ernst Knopp und Herbert Dott.
„Während für jede dieser Übertragungsarten in der Einzelnutzung wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheitsauswirkungen existieren, liegen für eine hybride Nutzung noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor“, so die drei CDU-Ratsmitglieder.
Selbst die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt in ihrer Untersuchung zu den biologischen Effekten der Emissionen von Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen (HGÜ), die Durchführung weiterer Forschungsprojekte zu Wahrnehmungs-, Belästigungs-, Schmerz- und Gefährdungseffekten vor allem in Form von Humanstudien, da qualifizierte Aussagen aufgrund der fehlenden Datenlage, derzeit nicht möglich sind. (Siehe http://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2013/HGUE.html.)
„Wir erhoffen uns allerdings auch Antworten von unseren politischen Vertretern im Deutschen Bundestag, zumal Herrn Detlev Pilger (MdB) als Mitglied des Umweltausschusses bestimmt genauere Erkenntnisse vorliegen und er uns sicherlich auch erklären kann, warum in dem hier betroffenen Gebiet, in Kesselheim, aber vor allem in Wallersheim, die im Bundesbedarfsplangesetz (BBlG) festgeschriebene 400 Meter Grenze zur Wohnbebauung, keine Anwendung findet“, führt Ernst Knopp weiter aus.
Dort heißt es nämlich in § 3 Absatz 4:
„Die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung als Freileitung nach Abs. 2 und 3 ist unzulässig, wenn die Leitung:
- In einem Abstand von weniger als 400 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden soll…..“
„Auch warum hier im Gesetz eine Ausnahme vom Grundsatz der Erdverkabelung bei den Gleichstrom-Verbindungen genau in unserer dichtbesiedelten Region am Rhein gemacht wurde, erschließt sich uns nicht“, fügt Claudia Probst an.