1.) Wurde der städtebauliche Vertrag abgeschlossen?
Ja, am 5.7.2016.
2.) Wann wurde die Baugenehmigung eingereicht?
Die Baugenehmigung wurde mit Bauantragseingang am 26.10.2016 beantragt.
3.) Liegt bereits eine Baugenehmigung vor?
Ja, mit Datum vom 24.4.2017.
4.) Wann rechnet die Verwaltung mit einem Baubeginn?
Das liegt nicht in der Hand der Verwaltung sondern des Bauherren, von dessen Seite liegt uns noch keine Baubeginnsanzeige vor. Nach unserem Kenntnisstand wird derzeit eine Grundrissumgestaltung in Erwägung gezogen, so dass vermutlich ein Nachtrag zum Bauantrag eingereicht werden wird.