Sachstand und weitere Planungen hinsichtlich der Sanierung der „Alten Burg“
Dem Entwurf des Nachtragshaushalts ist auf Seite 27 zu entnehmen, dass das Land den Antrag der Stadt auf ein neues Fördergebiet in der Altstadt abgelehnt hat.
Frage 1: Gibt es eine Möglichkeit, der Ablehnung zu widersprechen?
Ja.
Frage 2: Wenn ja: Hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt?
Nein. Da kein Anspruch auf die Förderung besteht, dürfte ein Widerspruch ohne Aussicht auf Erfolg sein.
Frage 3: Wenn nein: Wann kann der Antrag in veränderter Form wieder eingereicht werden?
Die Beantragung eines Städtebaufördergebietes mit der Alten Burg als Bestandteil wird in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Nach Auffassung der Verwaltung kommt hier nur eine Einzelförderung gem. VV Investitionsstock in Frage.
Beantwortung der Fragen 1 bis 4 zur Sanierung der „Alten Burg“:
Für die Alte Burg muss eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Es wurde ein dreidimensionales Aufmaß der historischen Dachkonstruktion erstellt. Die Übermittlung der Daten des beauftragen Unternehmens erfolgte am 24.10.2017. Derzeit wird auf der Grundlage des Aufmaßes durch das beauftragte Statikbüro die Tragfähigkeit des Daches nachgerechnet. Aus dieser Nachrechnung können dann die Standsicherheit bewertet und ggfs. erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen berechnet werden. Die aktuelle raumluftklimatische Situation soll parallel durch einen Spezialisten für Bauphysik untersucht und bewertet werden. Nach Vorlage beider Gutachten wird für das Archiv/Alte Burg eine Konzeptplanung erfolgen. In dieser Planung ist dann auch eine entsprechende Kostenermittlung inkludiert. Zunächst wurden für die derzeit stattfindende Grundlagenermittlung 150.000 € in den Haushalt eingestellt. Aufgrund des zuvor beschriebenen Sachverhaltes ist eine detaillierte Beantwortung der Fragen 1 bis 4 nicht möglich.