Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine durchgängige Grünphase für Fußgänger an der Ampel Wöllershof von der Sparkassenseite auf die gegenüberliegende Seite der Hohenfelder Straße einzurichten
Die Fußgängerampeln im Bereich des Wöllershof vom Löhr Center zur Innenstadt werden von
vielen Fußgängern benutzt. Von der Seite der Sparkasse zur gegenüberliegenden Seite der Hohen-felder Straße können die vielen Fußgänger, die zudem nicht selten mit Einkaufstüten sind, meistens nicht in einer Grünphase die ganze Straße überqueren. Das führt zu Fußgängeransammlungen auf der zu kleinen Mitte der Straße. Um gefährliche Situationen zu vermeiden und um den Fußgänger-verkehr weiter attraktiver zu gestalten, sollte die Grünphase so verlängert werden, dass die Fußgän-ger in einer Grünphase die gesamte Hohenfelder Straße überqueren können.
Kürzlich hat eine Verkehrsexpertin, des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, bei einer Bege-hung der Innenstadt dringend auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme hingewiesen
(RZ Ausgabe Koblenz v. 04.01.2020, Seite 11). Dem Fachverband gehören zahlreiche aktive Ver-kehrsplaner aus Kommunen, Land und Bund an. Er ist bekannt für seine umweltpolitischen Zielset-zungen: Förderung des Fußgängerverkehrs in den Innenstädten – Steigerung der Akzeptanz für den ÖPNV – Reduzierung des individuellen motorisierten Verkehrs in den Innenstädten. Diese Ziele entsprechen den umweltpolitischen Zielen der Stadt Koblenz.
Die Verwaltung hat die Situation an der oben beschriebenen Fußgängerfurt überprüft.
Die Lichtsignalanlage läuft im Rahmen der tageszeitlich abhängigen Signalprogramme in einer teil-verkehrsabhängen Steuerung. Dies bedeutet, dass Freigaben gezielt angefordert werden können (z.B. Linkseinbieger) und auch in der Grünzeitlänge (z.B. Busbeschleunigung) variieren können. Abhängig der Tageszeit können auch die Freigaben der Fußgänger unterschiedlich lang sein. Eine nach Regel-werk erforderlich Mindestgrünzeit wird aber nicht unterschritten. Zur Beurteilung wurde der Zustand der höchsten Verkehrsbelastung (max. Grünzeiten aller Richtungen) zugrunde gelegt. Hierbei ergibt sich bei den drei Tagesprogrammen Morgen, Tag und Abend für die o.a. Fußgängerfurt folgendes Bild: Gehende Personen in Richtung Zentralplatz erreichen bei einer normalen Gehgeschwindigkeit ab Grünbeginn innerhalb der Grünzeit die gegenüberliegende Fahrbahnseite an der Dreiecksinsel. In der Gegenrichtung ist die Grünzeit so bemessen, dass die 2. Furt erreicht werden kann und gerade noch betreten werden kann.
Schaltet die Fußgängerampel auf Rot schließt sich immer die sogenannte Schutzzeit an. Das ist die Zeit die vergeht vom Grünende der Fußgänger bis zum Grünbeginn der Fahrzeuge. Diese hängt von der Furtlänge und der Einfahrtsstrecke der Fahrzeuge ab. Die Zwischenzeit für die 2. Furt auf der Sparkassenseite beträgt 10 Sekunden. Es vergehen somit immer die Grünzeit plus die Schutzschutz bis die Fahrzeuge Grün erhalten.
Die Kreuzung ist durch die unterschiedlichen Verkehre hoch belastet. Neben den Fußgängern erhal-ten Radfahrer, Busse und der übrige Kfz-Verkehr ihre Freigaben. Weiterhin ist die Lichtsignalanlage in die Grüne Welle und die Busbeschleunigung eingebunden. Hierdurch ergibt sich ein komplexes Bild von unterschiedlichen Abhängigkeiten.
Eine Erhöhung der Grünzeiten für Fußgänger führt zu Verschlechterungen an anderer Stelle. So wür-den sich z.B. Grünzeiten für den Kfz-Verkehr bzw. für Busse reduzieren oder die Grüne Welle nicht mehr optimal abgestimmt sein. Längere Wartezeiten oder zusätzliche Brems- und Beschleunigungs-vorgänge können dann zu höheren Schadstoffbelastungen führen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Programmierung beizubehalten.