2022 wurde im Stadtrat der Beschluss gefasst, dass im Wohngebiet Wahlsweg, Osterhausstraße, Am
Sportplatz, Trifter Weg und die Bischof-von-Ketteler Straße verkehrsberuhigende Maßnahmen
eingebaut werden sollen. Daraus wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches im ASM vorgestellt
wurde. (BV/0135/2022)

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER fragt daher an:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand?
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Anfragen und Petitionen zum Bau von
geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen wurde zur vereinfachten Handhabung und Bewertung
solcher Maßnahmen der Leitfaden für den Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen
erstellt (BV/0578/2023).
Eine ausführliche Erklärung zu der Vorgehensweise, den einzelnen Geschwindigkeitsbereichen und
deren Bewertungskriterien sowie den daraus resultierenden Maßnahmen kann dem Leitfaden
entnommen werden.
Grundlage für die Prüfung, ob geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen erforderlich sind, sind
Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen. Diese wurden in den folgenden Zeiträumen
durchgeführt:
vom 07.02.23-09.02.23 im Wahlsweg und Am Sportplatz
vom 11.02.23-14.02.23 in der Osterhausstraße und der Bischof-von-Ketteler-Straße
vom 23.02.23-26.02.23 im Trifter Weg
Die Messergebnisse wurden in einer Unterrichtung im ASM vorgestellt (UV/0325/2023). Bei der
Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen wurde festgestellt, dass in den Straßen Wahlsweg,
Osterhausstraße, am Sportplatz und abschnittsweise im Trifter Weg geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen erforderlich sind. In der Bischof-von-Ketteler Straße sind aufgrund der gemessenen
Geschwindigkeiten keine geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen erforderlich.
Das ursprüngliche Gesamtkonzept sah eine Geschwindigkeitsreduzierung mit vier Aufpflasterungen
vor.

Betreff:
Antwort zur Anfrage FREIE WÄHLER Ratsfraktion: Sachstand Verkehrskonzept
Metternich

Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten und der prioritären investiven Projekte ist die weitere
Bearbeitung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 möglich.
2. Wie sieht die aktuelle Konzeption aus?
Siehe Antwort zu 1.
3. Ist die Maßnahme schon im Haushalt budgetiert? Welche Haushaltsstelle?
Für die Festlegung von möglichen Maßnahmen im Rahmen einer ersten groben Planung sind
ausreichende Mittel im Etatentwurf 2024 im Produkt 5411 „Gemeindestraßen“ veranschlagt. Die
sich hieraus ergebenden konkreten Maßnahmen werden nach ihrer haushaltsrechtlichen Zuordnung
im Anschluss in den Folgejahren entweder im konsumtiven Haushalt oder im Investitionshaushalt
angemeldet