Zuständigkeitsverordnung des Landes will kommunalen Vollzugsdienst der Verbandsgemeinden und Städte in die Pflicht nehmen das Cannabis-Gesetz zu kontrollieren
MAYEN-KOBLENZ. Das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung erlaubt seit 1. April 2024 den Cannabis-Konsum in aller Öffentlichkeit. Wie die Kontrollen der Vorgaben aus dem Bundesgesetz durchgeführt werden sollen, klärt das Land Rheinland-Pfalz und diskutiert derzeit eine Zuständigkeitsverordnung. Bisherige Entwürfe des Sozialministeriums sehen vor, dass der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Städte und Verbandsgemeinden diese Aufgabe wahrnehmen soll. Für den Kandidaten zum Landrat Mayen-Koblenz und ordnungspolitischen Sprecher der FREIE WÄHLER-Ratsfraktion Koblenz, Christian Altmaier, ein Unding und er kritisiert die Pläne der Landesregierung.
„Schon das Cannabis-Gesetz der Bundes-Ampel selbst halte ich persönlich für ein Bürokratie-Monster und man fragt sich ‚was haben die geraucht‘“, erklärt der Kandidat für den Landrat Mayen-Koblenz und ordnungspolitischen Sprecher der FREIE WÄHLER-Ratsfraktion Koblenz, Christian Altmaier. „Wer sich nunmehr mit der Zuständigkeitsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschäftigt, kommt unweigerlich zu dem Schluss: Die Landes-Ampel scheint wohl keine Kontrollen des Cannabis-Gesetzes zu wollen.“ Denn nach Informationen des Landratskandidaten sieht das Sozialministerium in seiner Zuständigkeitsverordnung vor, dass der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der kommunalen Ordnungsämter von Verbandsgemeinden und Städten die Kontrollen durchführen sollen. „Dies betrifft dann die Großstadt Koblenz, die kreisangehörigen Städte Mayen und Andernach, die verbandsfreie Stadt Bendorf und die Verbandsgemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz. Indes frage ich mich, wie sollen die ohnehin schon stark belasteten Mitarbeiter der KVDs dort auch noch aufs Gramm genau kontrollieren und Abstände zu Kitas oder Schulhöfen nachmessen?“
Christian Altmaier hofft darauf, dass die Landesregierung hier noch einlenkt. Vom Städtetag Rheinland-Pfalz erwartet er ein klares Zeichen, dass die Zuständigkeitsverordnung keine Zustimmung findet. „Hier wird erneut das Konnexitätsprinzip verletzt und allein nur Sach- und Personalkosten helfen den Ordnungsbehörden nicht weiter. Wer Cannabis-Konsum kontrolliert, muss auch mit staatlicher Gewalt ausgestattet sein. Folglich kann nur die Landespolizei hiermit beauftragt werden. Die örtlichen Mitarbeiter der KVDs sollten wir hiermit nicht noch zusätzlich belasten“, erklärt Ordnungspolitiker Altmaier. „Seit ich 1999 in der Kommunalpolitik angefangen habe, sind den Ordnungsämtern massenhaft Aufgaben übertragen worden, aber Hilfen zur Umsetzung bleiben verwehrt. Kein Blaulicht auf den Fahrzeugen. Bürokratie bei der Unterbringung psychisch Kranker. Jetzt noch das Cannabis-Gesetz. Genug ist genug, ich hoffe Malu Dreyer hört auf ihre Kommunalpolitiker, die jetzt zur Wahl stehen und die sich hoffentlich schützend vor die Mitarbeiter in den Verbandsgemeinden und Städten stellen werden“, schließt Landratskandidat Christian Altmaier in einer Presseaussendung.