Gegen die Argumente als solche spricht nichts, ganz im Gegenteil. Bezüglich der Maßnahmen zur Erreichung jener wichtigen Ziele muss jedoch eine sinnvolle Abwägung mit weiteren Aspekten erfolgen.
Welche Wechselwirkungen wären bei einer Anhebung der Parkgebühren zu befürchten? Möglicherweise hätte die Anhebung der Parkgebühren im Straßenraum auch eine Preiswirkung für das Parkangebot in Tiefgaragen und Parkhäusern. Die Preisgestaltung von Parkgebühren in Tiefgaragen und Parkhäusern ergibt sich aus deren Eigenschaft als Renditeimmobilien.
„Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung muss jedoch insbesondere wirtschaftspolitische Aspekte berücksichtigen“, so BIZ-Mitglied Stefan Bernhard Mies.
Wirtschaftspolitisch wäre die Anhebung der Parkgebühren verhängnisvoll. „Das wäre ein weiterer Schlag für den Einzelhandel“, ist sich Mies sicher, „möglicherweise würde damit indirekt sogar das neue Shopping Center auf dem Zentraplatz gefördert, wenn dieses fertiggestellt ist“. Dann könnten viele Autofahrer direkt zum dreistöckigen Parkdeck angelockt werden. „Für den mittelständischen Einzelhandel in unserer Stadt, der auf attraktive dezentrale Parkmöglichkeiten in der Innenstadt angewiesen ist, wäre das eine fatale Entwicklung.“
Bezüglich der Konsolidierung der desolaten städtischen Finanzlage fordert die BIZ anstelle unausgewogener Einzelmaßnahmen vielmehr strukturelle Veränderungen, die zu nennenswerten und grundsätzlichen Verbesserungen führen.