Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund der vermehrten Problematik im Bereich des Koblenzer Bahnhofs mit alkoholisierten wohnungslosen Personen ein Alkoholverbot zu erlassen alternativ Maßnahmen durchzuführen, damit die mit dem übermäßigen Alkoholgenuss einhergehenden Begleiterscheinungen beendet werden.
Begründung: Siehe ausführliche Berichterstattung in der RZ
Der Bereich des Bahnhofplatzes wird derzeit verstärkt durch den kommunalen Vollzugsdienst bestreift. Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz oder sonstige anwendbare Rechtsnormen (z.B. Abfallrecht) werden verfolgt. Darüber hinaus werden derzeit weitere Möglichkeiten geprüft, auch die Verfügung eines Alkoholverbotes in diesem Bereich.