Anwohner klagen vermehrt über den Lärm und die Feinstaubbelastung durch Anliegerschiffe. Diese lassen für die Dauer des Aufenthaltes die Dieselmotoren laufen. Auf dem Balkon zu sitzen oder zu lüften ist für die Gesundheit kaum annehmbar.

  1. Ist es möglich die Zeit der laufenden Motoren einzugrenzen?

Um die Lärmbelastung für Anwohner so gering wie möglich zu halten gilt in dem von der Koblenz-Touristik bewirtschafteten Bereich am Peter-Altmeier-Ufer eine Anschlusspflicht an die dort vorhandenen städtischen Stromversorgungsanlagen. Der Betrieb eigener Stromerzeugungsanlagen auf den Schiffen ist grundsätzlich unzulässig. Dies wird in der „Nutzungsvereinbarung über die Benutzung der Anlegestellen am Peter-Altmeier-Ufer von Mosel-km 0,580 bis 1,013 in Koblenz“ geregelt, die die Reedereien bei der Anmeldung unterzeichnen müssen. Ausgenommen von der Anschlusspflicht sind Schiffe, die nur für einen Kurzaufenthalt in Koblenz (unter 2 Stunden) festmachen. In diesen Fällen ist der Aufwand für das Anschließen unverhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeiten die Zeit der laufenden Motoren weiter einzugrenzen.

  1. Wurden an den Ufern der Mosel und des Rheins schon einmal eine Lärm- und eine Feinstaubmessung durchgeführt?

Auf Hotelschiffe bezogene Lärm- und Feinstaubmessungen wurden bislang nicht durchgeführt.

  1. Wenn ja: Wie war das Ergebnis?

  1. Hat sich seitdem die Anzahl der anlegenden Schiffe erhöht?

    Die Zahl der Anlegevorgänge hat sich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht, von 1351 Anlegevorgängen in 2014 auf 1728 Anlegevorgänge in 2016.

 5. Wie viele Schiffe legen durchschnittlich an Rhein und Mosel pro Tag an?

  1. Bezogen auf die zuvor genannten Zahlen für 2016 legen im Schnitt 5 Schiffe pro Tag