Besteht die Möglichkeit den Straßenabschnitt der Gothaer Straße ab der Kreuzung Berliner Ring
inkl. der Rampe mit Beschilderung „absolutes Halteverbot“ zu versehen?
Antwort: Bei der Einfahrt in die Gothaer Straße gilt bis zur Rampe mit Poller bereits ein
absolutes Haltverbot. Die Zufahrt ist ebenfalls als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet und daher
freizuhalten.
2. Besteht die Möglichkeit den beschriebenen Bereich intensiv zu den Hauptfrequenzzeiten durch
das Ordnungsamt überwachen zu lassen?
Antwort: Die Verkehrsüberwachung, Abschnitt „ruhender Verkehr“, wird sich der Thematik im
Rahmen der personellen und dienstlichen Möglichkeiten verstärkt annehmen und in der Gothaer
Straße im genannten Bereich einen Schwerpunkt der Kontrollen im Rahmen der
Dauerkontrollaufträge setzen.
3. Gibt es aus Sicht der Verwaltung weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der beschriebenen
Verhältnisse? Wenn ja, welche?
Antwort: Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Bereich verkehrsrechtlich ausreichend geregelt
(Parken im absoluten/eingeschränkten Haltverbot, vor und in Feuerwehrzufahrten, auf dem
Gehweg und vor Zufahrten, für all das gibt es schon Regelungen). Eine weitergehende Regelung
ist daher nicht geplant.