1.) Für welche Maßnahmen nach KI 3.0 wurde bereits ein Förderantrag gestellt?
Die KI 3.0 Maßnahmen im Bereich Schulen (lfde. Nrn. 1-6 der KI-3.0 Maßnahmenliste)umfassen die Sanierungen der Gymnasien Hilda, Eichendorff, Görres, Clemens-Brentano-Realschule, BBS Technik, sowie die Dachstuhlsanierung an der Grundschule Wallersheim Mit Schreiben vom 10.08.2016 wurden die Antragsunterlagen für diese Maßnahmen an die ADD verschickt. Die Erläuterung im Nachtragshaushalt 2016 bezog sich auf einen früheren Zeitpunkt.
Der Zuwendungsantrag für die Gartenanlage Weinacker (lfd. Nr. 7 der KI-3.0 Maßnahmenliste) wurde am 01.09.2016 an das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz gestellt. Ergänzend wurde mit Schreiben vom 05.10.2016 die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Maßnahme (hier: Durchführung von Planungsarbeiten) beantragt. Für die mit Stadtratsbeschluss vom 15.09.2016 neu aufgenommene Maßnahme Radweg Beatusstraße (lfd. Nr. 8 der KI-3.0 Maßnahmen-liste) ist bisher noch kein Förderantrag gestellt worden. Die Verwaltung hat hier den Kontakt mit dem zuständigen Fachreferat aufgenommen und stimmt derzeit die für die Beantragung und Umsetzung der Maßnahme notwendigen Details ab.
2.) Für welche Maßnahmen nach KI 3.0 wurde noch kein Förderantrag gestellt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Lediglich für die Maßnahme mit der lfd. Nr. 8 „Radweg Beatusstraße“ wurde bisher noch kein Förderantrag gestellt.
3.) Wurden die beantragten Förderungen alle genehmigt?
Es wurde noch keine Maßnahme genehmigt.
4.) Welche Genehmigungen stehen noch aus?
Es stehen noch alle Genehmigungen aus. Nach mündlicher Auskunft der ADD kann mit der Bewilligung für die Sanierung des Hilda-Gymnasiums in diesem Jahr gerechnet werden. Mit den übrigen Bewilligungen kann im nächsten Jahr gerechnet werden.
5.) Wie lange werden die Maßnahmen nach KI 3.0 bezuschusst?
Eine Abrechnung der Maßnahmen hat bis 31.12.2021 zu erfolgen
6.) Bleibt der prozentuale Anteil der Bezuschussung über die Jahre gleich?
Ja, die förderfähigen Kosten werden mit 90% bezuschusst.
7.) Wann werden die beschlossenen Maßnahmen nach KI 3.0 fertig gestellt sein?
Grundsätzlich müssen alle KI 3.0 – Fördermaßnahmen/ -projekte nach dem im September 2016 geänderten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) bis Ende 2020 umgesetzt sein; damit wurde der ursprüngliche Förderzeitraum hinsichtlich der Umsetzungsfristen um zwei Jahre verlängert. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass dieser Zeitraum bei den Schulsanierungen auch voll ausgeschöpft wird.
Die Gartenanlage Weinacker soll im Herbst 2017 fertig gestellt sein.