1. Ist es angedacht, beim kommunalen Service die Müllfahrzeuge und bei der Stadt-Entwässerung die eingesetzten Fahrzeuge auf Erdgas umzurüsten?
2. Ist geplant, beim kommunalen Service die neuen Müllfahrzeuge und bei der Stadt-Entwässerung die neuen Fahrzeuge mit Erdgasantrieb auszuschreiben?
Zu Frage 1 und 2:
Der Einsatz von erdgasbetrieben Abfallsammelfahrzeugen und anderen mittleren bis schweren Nutzfahrzeugen setzt voraus, dass im Stadtgebiet die entsprechenden Tankmöglichkeiten gegeben sind. Nach Kenntnis der Verwaltung stehen im Stadtgebiet derzeit lediglich zwei Erdgastankstellen zur Verfügung, die auf eine PKW-Betankung ausgelegt sind. Diese Tankstellen sind technisch nicht ausgestattet um eine Betankung solcher Nutzfahrzeuge in einem angemessenen Zeitraum zur ermöglichen. Der Kommunale Servicebetrieb hatte in der Vergangenheit ein Abfallsammelfahrzeug mit Erdgasantrieb im Rahmen einer Vorführung getestet, das mehrere Stunden benötigte um an einer PKW-Tankstelle mit Erdgas versorgt zu werden. Die Vorführung musste insoweit auch vorzeitig beendet werden.
Aufgrund der oben geschilderten unzureichenden technischen Infrastruktur sind Umrüstungen solcher Nutzfahrzeuge auf Erdgasantrieb, oder die Ausschreibung von Neufahrzeugen mit Erdgasantrieb nach Auffassung der Verwaltung aktuell nicht zielführend und insoweit auch nicht geplant. Aktuell gibt es seitens der EVM Überlegungen für den Busverkehr eine Erdgastankstelle zu errichten und zu betreiben. Diese könnte g.g.f. auch die Betankung städtischer Nutzfahrzeuge gewährleisten. Erste Gespräche hierzu wurden geführt. In Abhängigkeit der weiteren Planungen der EVM könnte dann bei künftigen Beschaffungen auch ein Erdgasantrieb Berücksichtigung finden.
Der Kommunale Servicebetrieb verfolgt die Entwicklung alternativer Antriebe kontinuierlich und steht hierzu auch regelmäßig im Gespräch mit den Fahrzeugherstellern. Neuerungen und Entwicklungen werden dabei auch regelmäßig im Werkausschuss vorgestellt und dort vor Neuanschaffung beraten.
3. Ist es möglich, die Fahrzeuge der Verwaltung (z.B. für Fahrdienste) auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzustellen?
4. Gibt es bereits Fahrzeuge in der Verwaltung, die nicht mit den üblichen Verbrennungsmotoren ausgestattet sind? Wenn ja, wo und wie viele?
Zu Fragen 3 bis 4:
Die Verwaltung hat Anfang des Jahres die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Stadtverwaltung Koblenz beauftragt. Das Konzept ist gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Wesentliches Ziel des zu erstellenden Konzeptes ist es, die dienstliche Mobilität der Stadtverwaltung insgesamt wirtschaftlicher zu gestalten und dabei unter Einsatz von Elektrofahrzeugen ein, soweit wie möglich, ausgewogenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz, Ökologie sowie Mitarbeiterorientierung zu erreichen. Das Konzept soll bis Ende des Jahres fertig gestellt sein.
Aktuell steht der Verwaltung am Rathaus und am Technischen Rathaus jeweils ein PKW mit elektrischem Fahrantrieb in Kooperation mit einem Carsharing-Anbieter zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Außerdem ist beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung ein Plug-In-Hybrid PKW, sowie ein PKW mit rein elektrischem Antrieb im Einsatz. Beim Kommunalen Servicebetrieb sind derzeit zwei Plug-In-Hybrid-PKW und 3 Kastenwagen als Werkstattwagen mit rein elektrischem Fahrantrieb im Einsatz.
Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur beantragt das Umweltamt für verschiedene Dienststellen der Stadtverwaltung die Förderung von insgesamt vier PKW, neun Kleintransporter bzw. Klein-LKW, sowie einer Kompaktkehrmaschine, jeweils mit rein elektrischem Fahrantrieb, samt der erforderlichen Ladeinfrastruktur. Aufgrund der teilweise erheblichen Mehrkosten für reine Elektroantriebe (bei Nutzfahrzeugen bis zum Faktor 3) kann über die tatsächliche Beschaffung jedoch erst weiter entschieden werden, wenn eine Förderzusage vorliegt und die Höhe der Förderquote feststeht.