Für den Bau der Nordtangente war es notwendig, die Kleingartenanlage „Weinacker“ abzureißen. Die Kleingärtner bekamen eine Ausgleichsfläche zugesprochen, die von der Stadt eingezäunt und mit Innenwegen versehen werden soll. Ein Antrag auf Förderung an das Land wurde gestellt.
Zu 1. Liegt der Bewilligungsbescheid inzwischen vor?
Nein
Zu 2. Kann ohne Bewilligungsbescheid an der Maßnahme weitergearbeitet werden?
Die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht möglich.
Zu 3. Wie ist der Sachstand?
Das Ministerium des Innern u. für Sport Rhld.-Pfalz (MdI) hat nach Prüfung des Förderantrages der Stadt Koblenz für die Kleingartenanlage „Weinacker“ eine ergänzende Stellungnahme der Stadt Koblenz für notwendig erachtet und erbeten. Es geht hierbei um die Höhe der möglichen Pachteinnahmen, eine nach Möglichkeit kostengünstigere Alternative zur äußeren Erschließung der Anlage und eine evtl. Teilhabe der in der Nähe der Anlage angesiedelten Bevölkerung an der Anpachtung von Kleingartenparzellen. Die Verwaltung ist derzeit dabei, diese Punkte unter Einbeziehung
der betroffenen Fachämter zu prüfen und nach Vorliegen belastbarer Ergebnisse sowie nach Zustimmung des Stadtvorstandes eine Stellungnahme gegenüber dem MdI abzugeben.