Warum und weshalb wurde ALLES komplett (in diesem über das notwendige Maß hinaus)gerodet?
Auf der freien Strecke wurden die Rodungsarbeiten selbstverständlich gemäß den vorgesehenen Ausbaubreiten der neuen Landesstraße vorgenommen. Im Bereich der Kleingartenanlage waren jedoch umfangreichere Arbeiten erforderlich, die zum einen auf den Zuschnitt der Kleingartenanlage zurückzuführen, zum anderen aber auch damit begründet sind, dass genau in diesem Bereich der neue lichtsignalgesteuerte Knotenpunkt „Weinacker“ entsteht, der die Straßen Metternicher Feld und den Bubenheimer Weg (heutige L 127) an die neue L 52 anbindet. Für diesen Knoten sind auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme während der Bauzeit größere Flächenrodungen erforderlich. Die gerodeten Bereiche liegen innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, so dass das Baurecht für die Maßnahme vorliegt. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss wird der gesamte Ausgleich für die Herstellung der Nordentlastung im Bereich der Anschlussstelle Hünenfeld (Nähe Waldesch) hergestellt.
Zu 2. Wer hat diese Weisung für die Rodung erteilt?
Beim Neubau der Nordentlastung Koblenz-Metternich handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und der Stadt Koblenz. Der Auftrag für die Rodungsarbeiten wurde vom Landesbetrieb Mobilität erteilt.
Zu 3. Wer ist dafür verantwortlich?
Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu 4. Wie ist die Rodung mit Natur- und Tierschutz vereinbar?
Die Rodungsarbeiten wurden bewusst und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Herbst durchgeführt, um die Auswirkungen für die Natur und die Tierwelt möglichst gering zu halten.
Zu 5. Was passiert mit dem nicht für die Nordtangente benötigten Grund und Boden?
Im Zuge der vom LBM durchgeführten Grunderwerbsverhandlungen, wurden auf Wunsch der Eigentümer teilweise größere Flächen, als zwingend für die Maßnahme erforderlich, erworben. Hierbei handelt es sich um Flächen, die zum Teil für die Herstellung der planfestgestellten Lösung erforderlich gewesen wären. Des Weiteren wurden auf Wunsch der Eigentümer Flächen erworben, die durch die Herstellung der Nordentlastung sonst zerstückelt worden wären. Da der Grunderwerb in der Zwischenzeit weitestgehend abgeschlossen ist, wird derzeit ein Flächenübersichtsplan erstellt, indem alle erworbenen Flächen dargestellt werden. Teilweise wurden die zusätzlichen Flächen den Landwirten, die von der Gesamtmaßnahme stark betroffen sind, als Ackerland verpachtet. Des Weiteren wird die Stadt Koblenz prüfen, ob Teilflächen zukünftig für andere Projekte als Ausgleichsmaßnahmen in Frage kommen.
Zu 6. Woran liegt es, dass die Fördergelder noch nicht verfügbar sind?
Der Antrag auf Zuwendungen nach dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 für die Kleingartenanlage Weinacker (lfd. Nr. 7 der vom Stadtrat beschlossenen Gesamtmaßnahmenliste) wurde am 01.09.2016 an das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland – Pfalz gestellt. Ergänzend wurde mit Schreiben vom 05.10.2016 die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns der Maßnahme (hier: Durchführung von Planungsarbeiten) beantragt. Eine Entscheidung über die Anträge liegt der Verwaltung derzeit noch nicht vor.
Zu 7. Wann wird das neue Ausgleichsgebiet eingezäunt und den Pächtern zur Verfügung gestellt?
Ausgehend davon, dass mit den Planungen für die Errichtung der Kleingartenanlage noch in diesem Jahr begonnen werden kann, soll die Maßnahme im Herbst 2017 vollständig abgeschlossen sein, so dass dann auch die Anlage an die Kleingärtner übergeben werden kann