In der letzten Stadtratssitzung, TOP 2, wurde die vorgesehene Übertragung der Mittel in Höhe von 120.000 € für die Sanierung der Sporthalle Fort Konstantin von der Verwaltung zurückgezogen. Diese Mittel aus dem konsumtiven Haushalt wurden also nicht übertragen. Nach Darstellung der Verwaltung hat sich der Baubeginn zur Sanierung der Sporthalle Fort Konstantin verzögert.
Wir fragen nun:
- Warum hat sich der Baubeginn verzögert?
- Wird die Sanierung in diesem Jahr begonnen, um den Verkehrssicherungspflichten nachzukommen und Abdichtungsarbeiten im Außenbereich vorzunehmen?
- Aus welchen Mitteln wird diese Maßnahme finanziert?
- Oder hat sich der Baubeginn nicht verzögert und die Maßnahme ist fertiggestellt?
- Wenn nein: a) Sind die geplanten Maßnahmen nicht mehr notwendig?
- b) Wie kam die Verwaltung dann zu der Überzeugung, für diese Maßnahmen 120.000 € einzuplanen?
Am 02.07.2014 fand mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein Ortstermin bzgl. der Verkehrssicherheit der Sporthalle Fort Konstantin statt. Im Zuge des Termins stellte sich heraus, dass nach Einschätzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein unmittelbarer Handlungsbedarf nicht bestünde, jedoch sollte mittelfristig eine Prallschutzanlage installiert werden. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes durch Rollschuh- sowie Bogensport wird die Halle als eine Art „Streetanlage“ mit Überdachung eingestuft. Im Zuge der Begehung erfolgte eine entsprechende Kostenermittlung, welche mit 120.000 € abschließt. Diese Mittel wurden dann für den Haushalt 2015 konsumtiv angemeldet. Zwischenzeitlich stellte sich nach nochmaliger haushaltsrechtlicher Prüfung heraus, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die im investiven Haushalt zu etatisieren ist. Demnach erfolgte eine musste u. a. die Thematik der Unabweisbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang teilte die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mit, dass vermutlich auf eine Prallwand verzichtet werden könne, wenn konsequent Protektoren und Helm genutzt werden. Konkret sind derzeit die Koblenzer Schützengesellschaft (in dem Zeitraum Oktober bis April), die Gülser-Mosel-Skater, der TUS Rot-Weiss Koblenz (Rollkunstlauf), der Skater-Hockey-Club sowie der Rheinland-Pfälzischen Eis- und Rollsportverband (Rollkunstlauf) in der Sporthalle. Die Umsetzung der Vorgabe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz soll durch das Sport- und Bäderamt geprüft werden, da die Rollkunstläufer von TuS Rot-Weiß Koblenz bzw. dem Eis und Rollsportverband Rheinland-Pfalz üblicherweise keine derartige Schutzkleidung tragen. Dazu ist auch der kommunale Haftpflichtversicherer am Verfahren zu beteiligen, wie auch die Unfallkasse in v. g. Schreiben empfiehlt. Danach kann entschieden werden, ob die Installation einer Prallwand noch erforderlich ist.