Die Rheinzeitung berichtet in ihrem Artikel vom 25.06.2015
„Oberwerther leiden unter Langzeitparkern“
BIZ-Anfrage im letzten Stadtrat:
1.: Was ist von der Stadt geplant, um die Verkehrsbelastung in Grenzen zu halten?
Der Bebauungsplan Nr. 67 Wohngebiet zwischen Mozartplatz/ Beethovenstraße/Rheinau/Haydenstr (Änderung Nr.1) wurde am 27.10.2010 bekannt gemacht. Das Plangebiet wird von der Mozartstraße, der Simrockstraße, der Haydnstraße, der Straße Rheinau und der Beethovenstraße umschlossen. Die vorgenannten Straßen sind ausreichend dimensioniert, um den gebietsbezogenen Verkehr abzuwickeln. Insoweit wurden auch die verkehrlichen Wirkungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgewogen. Die weitestmögliche Unterbringung von Stellplätzen in Tiefgaragen folgt dem Planungsleitsatz des § 1a BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und dabei Bodenversiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen sind. Die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude wurde entsprechend den Vorgaben des abgestimmten städtebaulichen Konzepts durch entsprechende Bebauungsplanfestsetzungen begrenzt. Die Begrenzung erfolgte, um die Entstehung von größeren Appartementanlagen oder vergleichbaren Bauformen zu verhindern, die letztlich zu einer unerwünschten Umstrukturierung der angestrebten städtebaulichen Eigenart des Gebietes führen könnten. Eine höhere Gebäudeausnutzung würde sich neben der Erhöhung des Stellplatzbedarfs im Plangebiet unter Umständen auch negativ auf die Sozial- und Bevölkerungsstruktur auswirken. Die getroffenen Festsetzungen dienen auch der Sicherung des angestrebten hohen Anteils an Wohneigentum im Gebiet. Der Stellplatznachweis für den aus der Realisierung des Bebauungsplans resultierenden Stellplatzbedarf ist mit den jeweiligen Baugesuchen zu führen. Das Baugebiet ist gut mit dem ÖPNV erschlossen und bietet eine akzeptable Fahrradanbindung an die Innenstadt. Etwaige Details zu gezielten Radverkehrsförderung durch Maßnahmen auf dem Gelände selbst werden geprüft; darüber hinaus soll gegenüber dem Bauträger BPD angeregt werden, auf dem Gelände eine Carsharing-Station zu etablieren, allerdings besteht hierzu keine Verpflichtungsmöglichkeit. Die Befürchtungen bzgl. der Verkehrs- und Lärmbelastung werden von der Verwaltung nicht geteilt.
2. Plant die Verwaltung, eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen?
Aufgrund der geplanten Wohneinheiten ergibt sich weder die rechtliche und fachtechnische Rechtfertigung, noch ein Bedarf zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Allerdings könnte aufgrund der bereits im aktuellen Zustand vorhandenen Bedingungen Bedarf bzw. Spielraum zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Teilbereichen des Stadtteils gegeben sein. Um dies zu untersuchen, hat die Verwaltung bereits 2014 eine umfangreiche Bestandserfassung durchgeführt, Diese wird zur Zeit ergänzt und ausgewertet. Im Umfeld des Freibads und des Rheinufers sind – erwartungsgemäß – saisonale Nachfrageschwankungen zu erkennen. Über weitere Ergebnisse und Schlussfolgerungen wird nach Fertigstellung der Analyse im Fachbereichsausschuss (FBA IV) informiert.
- Wenn nein, was spricht hier dagegen?
Im Zusammenhang mit den geplanten neuen Wohneinheiten ist kein Bedarf zur Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung absehbar. Die Unterbringung des durch die geplanten neuen Wohneinheiten erzeugten ruhenden Kfz-Verkehrs außerhalb des öffentlichen Straßenraums ist bei Gebäudeneuerrichtungen bzw. -umnutzungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen, i.d.R. auf dem Grundstück selbst. Außerdem sollen Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen im Allgemeinen die außerhalb (!) wohnenden Pkw-Parker (Einpendler, Gäste, Kundschaft) zur Nutzung anderer Parkmöglichkeiten oder Anreisearten motivieren, nicht aber die Bewohnerschaft des Quartiers selbst. Das Ziel besteht darin, ein ausreichendes Parkstandsangebot für diejenigen zu sichern, die einen stärkeren Bedarf haben. Insoweit kommt die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung nur dann in Betracht, wenn der Bewohner aufgrund von erheblichem Parkraummangel keinen Stellplatz findet.