Im Brenderweg, konkret zwischen Im Hüttenstück und Herberichstraße im Bereich und auf der Seite des Bunkers, war durch das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation im geschilderten Bereich?

Sofern durch Beschilderung das Parken ganz oder halbseitig auf dem Gehweg zugelassen ist, verbietet dies gleichzeitig das Parken auf der Fahrbahn. Allerdings weist die Parkregelung im gesamten Streckenzug des Brenderwegs Defizite auf, die einer Überarbeitung bedürfen. Ein grober Entwurf zur Neuordnung ist bereits vor längerer Zeit verwaltungsseitig erstellt worden. Bedingt durch die steigenden Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV, sowie weiteren Fachpläne (u.a. Lärmaktionsplan) muss das Konzept nochmal überarbeitet werden.

  1. Wieso parken PKW auf der Fahrbahn, wenn doch das (teilweise) Parken auf dem Gehweg nach Verkehrszeichen 315 angeordnet ist?

Zur Motivation der Fahrzeugführer, weshalb auf der Fahrbahn geparkt wird, obwohl durch eine Beschilderung das teilweise Parken auf dem Gehweg angeordnet ist, kann keine Aussage getroffen werden. Im Rahmen der dienstlichen und personellen Möglichkeiten wird auch dieser Bereich durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwacht und Verstöße geahndet.