Die BIZ-Fraktion stellt folgende Fragen zur geplanten Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) Ultranet:
In welchem Verfahrensstand befinden sich die Planungen zum Stromnetzausbau?
Die Bundesfachplanung für den Abschnitt zwischen Weißenthurm und Riedstadt wurde Ende Oktober 2015 beantragt. Die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur fand am 23. Februar in Mainz statt. Die Bundesfachplanung ist der erste raumordnerische Verfahrensschritt und dient der Suche und Festlegung eines Trassenkorridors, in dem später die Leitung verlaufen kann. Erst in dem daran anschließenden Planfeststellungsverfahren wird der genaue Trassenverlauf festgelegt. Die zuständige Genehmigungsbehörde für beide Verfahren ist die Bundesnetzagentur in Bonn.
Welche Bereiche der Stadt wären konkret betroffen.
In Wallersheim verläuft die Trasse in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten und in Bubenheim beträgt der geringste Abstand zu Wohngebieten etwa 200m. Weiterhin verläuft die Trasse in den Stadtteilen Kesselheim und Wallersheim. Hier jedoch nicht in der Nähe von Wohngebieten. (Die Antwort bezieht sich auf den Vorzugstrassenkorridor Osterath-Philippsburg. Bei Wahl einer alternativen Trasse Weißenthurm – Lampertheim ergibt sich eine andere Betroffenheit.)
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Einfluss auf die weiteren Planungen nehmen zu können?
Der Stadt wird gemäß den Bestimmungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz sowohl im Rahmen der Bundesfachplanung und wie auch bei der Planfeststellung die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben.
Welche Möglichkeiten hat die Stadt die Netzbetreiber dazu zu bringen, statt der Gleichspannungsleitung auf dem Mast die Alternative des Erdkabels umzusetzen?
Die Stadt kann bei den vorgenannten Beteiligungen die Anregung vorbringen, abschnittsweise eine Erdverkabelung vorzusehen, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen durch die magnetischen Felder bei Hochspannungs-Gleichstromleitungen vorsorglich zu vermeiden. Bisher liegen keine umfangreichen Erfahrungen zu Gesundheitsgefährdungen durch HGÜ vor, da diese Technik bisher fast nur als Seekabel Anwendung findet. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz sind bei den Magnetfeldstärken in der Umgebung von HGÜ-Leitungen keine gesundheitlich negativen Wirkungen zu erwarten. In unmittelbarer Trassennähe werden ungefähr die Feldstärken des natürlichen Erdmagnetfeldes erreicht. Schwächere Magnetfelder können aber ein mittelbares Risiko darstellen, weil sie Kräfte auf magnetisierbare Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Die magnetischen Felder sind bei Gleichstromleitungen im Gegensatz zu den Wechselfeldern beim Drehstrom statisch und können durch eine Erdverkabelung deutlich reduziert werden. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber sind Erdkabel um ein Vielfaches teurer als Freileitungen, insbesondere wenn die Masten wie hier bereits vorhanden sind. Dazu kommt die Notwendigkeit der Rheinquerung im problematischen Bereich Wallersheim. Auch bei einer Erdverkabelung der HGÜ würden die Freileitungsmasten und Drehstromleitungen bestehen bleiben. Im Ergebnis würden zwei räumlich getrennte Quellen für elektromagnetische Felder entstehen. Zum Jahreswechsel ist das „Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ in Kraft getreten. Darin wird für die HGÜ der Vorrang der Erdverkabelung als Planungsgrundsatz verankert. Bei einem Abstand von weniger als 400mzu Wohngebieten soll eine Erdverkabelung stattfinden. Dieser Vorrang gilt allerdings nicht bei der Nutzung vorhandener Freileitungstrassen, wie dies beim Ultranet vorgesehen ist.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage ist fraglich, ob die Anregung zu einer Erdverkabelung Berücksichtigung finden wird.