Mehlgasse, Gemüsegasse und Etzegässchen sind, nach der Beschilderung zu urteilen, als Fußgängerzone ausgewiesen. Die vom Stadtrat beschlossene Änderung der Andienungszeit in der Altstadt umfasst die Mehlgasse und Gemüsegasse nicht. Demnach ist weiterhin die Regelung in Kraft, dass die genannten Straßen nur von 7.00 bis 11.00 Uhr befahren werden dürfen. Während in der Gemüsegasse ab 11.00 ein Absperrpoller hochgefahren wird und eine großzügige Beschilderung beidseitig angebracht ist, gibt es nichts Vergleichbares für die Mehlgasse. Zwei kleine Schilder am Beginn Richtung Liebfrauenkirche werden immer häufiger übersehen. Seit der neu angebrachten Beschilderung gegenüber der Liebfrauenkirche am Eingang zur Mehlgasse Richtung Florinsmarkt ist ein zunehmender Autoverkehr während des gesamten Tages als Durchgangsverkehr in beide Richtungen der Mehlgasse zu beobachten. Zudem werden Mehlgasse und der Platz neben dem Pfefferminzje, also Etzegässchen, immer häufiger als Parkzone genutzt, auch für mehrere Stunden, vor allem nach 11.00 Uhr. Die Mehlgasse ist eine der schönsten Gassen in Koblenz mit den originären Häuserfassaden, die es verdienen, als Denkmale geschützt zu werden und nicht durch die Abgase unsinniger Autofahrten gefährdet zu werden.

1) Welchen Status haben Mehlgasse und Etzegässchen für die Verkehrsführung der Stadt?

Durch die Ausweisung der Straßen Mehlgasse und Etzegässchen als Fußgängerzone dienen diese vorrangig dem Fußgängerverkehr. Weiterhin wird über die Straßen die Erschließung (auch mit Fahrzeugen) der angrenzenden Grundstücke und Häuser sichergestellt.

2) Ist es richtig, dass in der Fußgängerzone, wie der Name schon sagt, Parken nichterlaubt ist?

In Fußgängerzonen ist das Parken nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon von Be- und Entladevorgänge während der Andienungszeiten.

3) Welche Gründe gibt es, den zunehmenden Verkehr und das Parken in der Mehlgassezu dulden?

Die Stadt, hier die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs duldet das Halten/Parken in den Fußgängerzonen außerhalb der Andienungszeiten nicht. Die Kontrollen werden im Rahmen der personellen und dienstlichen Möglichkeiten engmaschig und soweit möglich auch regelmäßig durchgeführt. Eine lückenlose und zeitlich durchgehende Kontrolle der Fußgängerzonen ist kaum zu gewährleisten. In der Altstadt bestehen zahlreiche neuralgische wichtige Bereiche mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr und nicht zuletzt auch mit Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit. Darüber hinaus dürfen die übrigen Stadtteile nicht vernachlässigt werden. Auch außerhalb der Alt- und Innenstadt besteht eine ernstzunehmende Beschwerdelage. Das Befahren der Fußgängerzone kann durch die Überwachungskräfte nicht verhindert werden. Hier besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Ermächtigung zum Eingreifen. Hier ist die Polizei zuständig.

4) Wie will die Verwaltung Abhilfe schaffen?

Die Überwachung der Fußgängerzonen wird je nach vorhandener Personalstärke optimiert.