Nachdem die Lichtinstallation als „Kunst am Bau“ fünf Jahre nach Eröffnung des Kulturbaus in diesem Jahr fertig gestellt wurde fragt die BIZ-Fraktion:

  1. Wie teuer war die „Kunst am Bau“?
  2. Welche Abteilungen der Verwaltung waren damit beschäftigt?
  3. Wie hoch schätzt die Verwaltung den eigenen Kostenanteil?

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt zum Begriff „Kunst am Bau“: Die „Kunst am Bau“- Richtlinie verpflichtet den Bund als Bauherrn, einen bestimmten Anteil der Baukosten – meist ein bis zwei Prozent – für Kunstwerke zu verwenden, soweit Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme es rechtfertigen. In der Bundesrepublik geht diese Verpflichtung zurück auf einen Beschluss des Bundestages vom 25. Januar 1950. Die Kunst am- Bau-Regelung wurde mehrfach überarbeitet und prägte als Richtlinie „K 7“ der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) das Erscheinungsbild der Bundesbauten. Sie wurde auch von Ländern und Kommunen übernommen. 2005 hat sich der Bund einen Leitfaden für die Durchführung von Kunst-am- Bau-Maßnahmen gegeben und darin einen Anteil von 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten für angemessen erklärt. „Die öffentliche Hand steht mit ihren Bauwerken in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ihr kommt eine baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Der Bund bekennt sich zu dieser Verantwortung,“ heißt es darin. Die Kunstwerke sollen ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur und/oder Funktion des Bauwerkes herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt.

 

Zu Frage 1: „Wie teuer war die Kunst am Bau?“

Die „Interaktive Lichtprojektion“ des Künstlers Ulrich Westerfrölke wurde nach einem offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerb zu einem ausgelobten Festpreis von 80.000- €, einschl. 7 % MwSt. beauftragt. Die Kosten für die Auslobung sowie die Wettbewerbe mit den Jurysitzungen belaufen sich auf rd. 20.000.- €.

Zu Frage 2: „Welche Abteilungen der Verwaltung waren damit beschäftigt?“

Die Federführung der Maßnahme oblag in der Nachfolge der PLZP des Amtes 80/Amt für Wirtschaftsförderung dem Zentralen Gebäudemanagement. Weiterhin waren folgende städtischen Ämter bzw. Eigenbetriebe involviert:

EB 17/Kommunales Gebietsrechenzentrum

Amt 30/Rechtsamt

Amt 61/Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Sachgebiet Bauaufsicht

Amt 66/Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Zu Frage 3: „Wie hoch schätzt die Verwaltung den eigenen Kostenanteil?“

Die geschätzten Personalkosten der Verwaltung belaufen sich auf rd. 41.500,- €.

Zu Frage 4: „Wie viel Prozent der Baukosten wurden für diese Kunst am Bau verwendet?“

Die Kosten „Kunst am Bau“ belaufen sich auf die mit dem Ministerium der Finanzen vereinbarte Kostenobergrenze in Höhe von 100.000,- €. Die Gesamtkosten für das Forum Confluentes betragen rd. 74,3 Mio. €. Für die Kunst am Bau wurden somit ca. 0,135 % der Baukosten aufgewendet.

Zu Frage 5: „Welche Aussagekraft sieht die Verwaltung in der installierten Kunst am Bau?“

Der Gesamtentwurf des Architekturbüros Benthem Crouwel basiert auf dem Bild von wasserumströmten Felsen. Hierbei sollten die beiden Gebäude Forum Confluentes und Forum Mittelrhein auf dem Zentralplatz die verschiedenen Fußgängerströmungen in den angrenzenden Stadtraum lenken. Durch die „Interaktive Lichtprojektion“ werden diese Bewegungsströme sicht- und erlebbar auf der Fassade des Forum Confluentes abgebildet. Ein Bild entsteht erst durch die Anwesenheit und Bewegung der Menschen und kann durch diese beeinflusst werden. Die „Interaktive Lichtprojektion“ erfasst das Gebäude und den Platz als Ort des Miteinanders und wirkt hierdurch nicht wie ein „starres“ Objekt.