Im Eigenbetrieb Grünflächen gibt es ein Stadtbaummanagement. Aus diesem berichtete Herr Dally im Grünflächenausschuss am 14.9.17 über den Zustand des Koblenzer Baumbestandes, der auf-grund des Klimawandels eine schlechte Prognose hat, da die Baumwurzeln nicht mit genügend Wasser versorgt werden, wozu auch der Einsatz von Streusalz beiträgt.. Des Weiteren gibt es in Koblenz einen besonderen Bestand der Bäume, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind. Auf Nachfrage wurde die Auskunft erteilt, dass für die Naturdenkmale das Umweltamt zuständig sei.
1. Ist dem Umweltamt der Zustandsbericht der Bäume bekannt?
Nein.
2. Gibt es einen spezifischen Bericht für die Baumdenkmale?
Nein. Ein Zustandsbericht kann aber jederzeit über den EB 67 aus dem städtischen Baumkataster abgefragt werden.
3. Erhalten die Bäume „Naturdenkmale“ besondere Pflege oder Beachtung?
Die Pflege erfolgt durch den Eigentümer. Bis auf einen Baum und einen Teil der beiden geologischen Naturdenkmale sind dies Stadt Koblenz (EB 67 und Amt 62), BIMA und das Land Rheinland-Pfalz. Größere Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde. Naturdenkmale werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
4. Wird dieser spezielle Baumbestand regelmäßig überprüft?
Die Prüfung der Verkehrssicherheit ist Aufgabe des Eigentümers. Die Prüfung der Verkehrssicherheit und des Zustands wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. Die möglicherweise aus der Regelkontrolle entstehenden Maßnahmen und/oder eingehenden Baumuntersuchungen werden im Anschluss durchgeführt.
5. Welche Vorgehensweise ist nötig, um den Bestand der Naturdenkmale zu sichern?
Die öffentlichen Stellen sind bereits durch Gesetz verpflichtet (§ 2 Bundesnaturschutzgesetz), bei der Bewirtschaftung von Grundflächen die Ziele von Natur und Landschaft in besonderer Weise zu berücksichtigen. Der pflegliche Umgang mit den öffentlichen Bäumen mit Ausnahme Schlossgarten liegt in der Hand der Stadt, zumal unseres Wissens auch die Pflege der nichtstädtischen Bäume durch einen Pflegeauftrag des LBB in städtischer Hand ist. Insbesondere der Schutz der Baumstandorte ist für das Überleben der Bäume von Bedeutung. So sind Grabungen und Veranstaltungen innerhalb der Baumscheiben kontraproduktiv, insbesondere bei den Mammutbäumen im Schlossbereich und davor. Seite 2 von 2 aus Vorlage: AW/0101/2017
6. Stehen hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung? Wenn nein: Wie hoch ist der Bedarf?
Die Kosten von Kontrolle sowie durchzuführende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, Baumerhalt und eingehenden Baumuntersuchungen, sind über das jährlich zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Objektarten (z.B. Schule, Grün- und Parkanlagen) gedeckt.