1. Warum werden am Rathaus Werbeplakate aufgehängt?
Veranstaltungen, die von der Stadt Koblenz als Haupt- oder Mitveranstalter oder vom Eigenbetrieb Koblenz Touristik als Hauptveranstalter durchgeführt werden, können am Rathaus I zum Zwecke der Information der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Besucherinnen und Besucher mittels Informationsbanner aufgehängt werden. Die beiden Informationsbanner, die derzeit am Rathaus I hängen, erfüllen diese Kriterien:
Die Stadt Koblenz ist Gründungsmitglied des Bau- und Energienetzwerkes Mittelrhein e.V. (BEN) und wird dort durch das Umweltamt vertreten. Die kostenlose Infoveranstaltung, welche gemeinsam mit den Altbautagen Mittelrhein und der Stadt Koblenz an der Hochschule Koblenz durchgeführt wurde, richtete sich an interessierte Bauherren bezüglich energetischer Altbausanierung. Die Koblenz Touristik war Hauptveranstalter des familienorientierten Yakari-Musicals, welches in der Rhein-Mosel-Halle durchgeführt wurde.
- Wie lange bleiben diese dort hängen?
Das erste Plakat sollte am Dienstag, den 10.3.2015 abgehängt werden. Auf Grund von personellen Ausfällen (Grippewelle) konnte dies allerdings erst verspätet geschehen. Mittlerweile ist das Plakat abgehängt.
Das zweite Plakat (Yakari-Musical) wird bis zum 26.04.2015 hängen bleiben und im Anschluss abgehängt.
- Wer bzw. welches Amt hat das Anbringen der Werbung genehmigt?
Das Haupt- und Personalamt ist für die Genehmigung zuständig. Die Genehmigungen für die Koblenz Touristik werden regelmäßig einmal jährlich von der Koblenz Touristik für deren Hauptveranstaltungen beantragt. Die Genehmigungen für 2015 umfassen bereits, neben des Yakari-Musicals, auch die Gartenkultur am 01.05.2015, das Kaiserin-Augusta-Fest am 18.04. 2015, Rhein in Flammen am 07-09. 08.2015, sowie die Lange Nacht der Museen am 17.08.2015
- Sollen an diesen beiden Stellen auch weiterhin Plakate angebracht werden?
Es war bisher bewährte Praxis auf die vorgenannten Veranstaltungsarten mittels Aushang am Rathaus I hinzuweisen. Darüber hinaus können Informationsbanner auch für jeneVeranstaltungen aufgehängt werden, die im Rathaussaal der Stadt Koblenz stattfinden, wie z.B. die Mittelrhein Musiktage. Es ist beabsichtigt, diese bewährte Praxis beizubehalten, da dies nicht nur einen touristischen und kulturellen Mehrwert hat, sondern auch die Fußgänger, die den Weg unter dem Torbogen Rathaus I nutzen, auf Veranstaltungen in der Stadt hinweist.
- Werden hierfür Sondernutzungsgebühren fällig?
Nein. Die Sondernutzungssatzung über die Nutzung von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen der Stadt Koblenz, zuletzt geändert am 1.10.2013, findet keine Anwendung. Grundlage ist im vorliegenden Fall der Süpla Vertrag, nach dem die o.g. Nutzungen allerdings gebührenbefreit sind.
- Nach welchen Kriterien wird Werbung an diesem Standort genehmigt?
Es muss sich um eine gemeinnützige oder eine Eigenveranstaltung der Stadt Koblenz oder eine Veranstaltung im Rathaussaal handeln.