Unsere Anfrage im Stadtrat am 15.10.2015 hat ergeben, dass bisher im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit des Projektes die notwendigen Gutachten beauftragt wurden, wie z. B. die landespflegerische Ersteinschätzung, Altlastenuntersuchung, Marktanalyse, Kostenschätzung für den Gebäudeabriss. Es wurden bis dahin 91.287,37 Euro verausgabt. Nach Fertigstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projektes standen – auf Basis des noch zu ermittelnden Wertgutachtens – zunächst die Kaufverhandlungen mit der BIMA an. Des Weiteren sollten ein Stadtteilentwicklungskonzept sowie die notwendige Bauleitplanung aufgestellt werden.

Bis dahin wurde noch kein Mittelabruf erstellt.

  1. Welche Maßnahmen wurden in 2016 beauftragt?

In 2016 wurden bislang keine weiteren Aufträge erteilt.

  1. Wie weit sind die Kaufverhandlungen mit der BIMA fortgeschritten?

Es ist vorgesehen, in einem kooperierenden Wertermittlungsverfahren zunächst den Wert der Immobilie zu bestimmen. Hierzu wurden der BIMA alle vorliegenden Gutachten zur Verfügung gestellt. Danach stehen weitere Verhandlungen mit dem Land zur Finanzierung an. Alle Aspekte stehen in gegenseitiger Abhängigkeit, sodass evtl. Zwischenberichte nicht geeignet erscheinen, valide Informationen zu bieten. Sobald alle entscheidungsrelevanten Belange vorliegen, erfolgt eine Berichterstattung im Stadtrat.

  1. Ab welcher Ausgabenhöhe bei der Stadtverwaltung werden Mittel abgerufen?

In der Regel werden je nach Fördergebiet die Mitteabrufe ab 80.000 € erstellt und eingereicht.

  1. Innerhalb welchen Zeitraums werden die Mittel durchschnittlich nach Beantragung überwiesen?

Je nach Umfang des Mittelabrufes zwischen 4 bis 12 Wochen.