Auf Antrag der FREIEN WÄHLER Fraktion hat der Stadtrat beschlossen, vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen generell zur Reduzierung der Geschwindigkeit eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern zuzulassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Möglichkeiten zu überprüfen und durchzuführen.
1. Wie ist der Sachstand?
2. In welchen Stadtteilen fanden bereits Prüfungen statt?
3. In welchen Stadtteilen wurde Zone 30 vor welchen Einrichtungen eingeführt?
Für die Anordnung von Tempo 30 gab es in Deutschland bis Dezember 2016 zwei Möglichkeiten, die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h sowie die Tempo-30-Zone.Im Dezember 2016 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Ein Kernstück ist die nach § 45 Abs. 9 S. 4 Ziffer 6 StVO neu geschaffene Möglichkeit, einer erleichterten innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die Neuerungen zur Umsetzung von Tempo 30-Bereichen beinhalten stellenweise Erleichterungen, jedoch keine Automatismen. Bevor Verkehrszeichen angeordnet werden können, ist der betreffende Verkehrsabschnitt einzelfallbezogenen Prüfungen zu unterziehen. Für eine objektive Prüfung hat die Straßenverkehrsbehörde u.a. die bestehenden Verkehrsregelungen, die Gefahren innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs, Verkehrsbelastungen, Verkehrsströme und –abläufe, starker Querungsverkehr, besondere topographische Lage, Unfallstatistiken, Geschwindigkeitsmessungen, örtliche Beobachtungen und die Auswirkung geplanter baulicher Maßnahmen zu ermitteln und zu analysieren. Dabei ist festzustellen und zu begründen, dass die beabsichtigte Verkehrsbeschränkung für eine bestimmte Straßenstrecke zwingend erforderlich ist und andere, weniger beschränkende Maßnahmen die Sicherheit des Verkehrs nicht realisieren können. Von den im Koblenzer Stadtgebiet in Betracht kommenden 136 Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäuser) befinden sich bereits 83 mit ihren Zugängen in Tempo 30-Bereichen (streckenbezogene Tempo 30 oder Tempo 30-Zone). Die übrigen 53 Einrichtungen werden derzeit untersucht. Ein Großteil der Prüfungen konnte die Verwaltung zwischenzeitlich abschließen.
Jedoch sind für die Untersuchung einer Gefahr für die Ordnung des Verkehrs Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen erforderlich. Zur zügigen Ermittlung dieser ist die Verwaltung auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Aufgrund der durchzuführenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, der Kosten, der gut gefüllten Auftragsbücher bzw. der begrenzten Gerätekapazitäten hat die Verwaltung bei der Realisierung der Verkehrserhebungen nicht auf Ingenieurbüros und Firmen zurückgegriffen.
Stattdessen hat sie sich für eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz entschlossen. Im Rahmen einer Bachelor-Arbeit wurden zwischenzeitlich schon zahlreiche Verkehrserhebungen durch Studenten durchgeführt. Diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen worden. Erst nach Benotung und Freigabe der Bachelor-Arbeit können die Daten ausgewertet werden. Nach Abschluss der Analysen werden in Betracht kommende Geschwindigkeitsreduzierungen oder andere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit schnellstmöglich umgesetzt.
Eine entsprechende Unterrichtung der Gremien wird erfolgen.