Die Fraktion FREIE WÄHLER fragt im Zusammenhang mit dem Schulbeginn an:
1.) sind in allen Schulen ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden?
2.) sind in allen Schulen ausreichend Seife und Handtücher vorhanden?
3.) sollten in Schulen zu 1.) und 2.) etwas fehlen, bis wann sind die Schulen ausgestattet?
4.) kann der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Schülern eingehalten werden?
5.) sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wie löst die Verwaltung diese Lage?
6.) wäre das Aufstellen von Containern eine Möglichkeit, um mehr Platz für einen Unterricht mit Abstand zu schaffen?
7.) wann war der Verwaltung mitgeteilt worden, welche Hygienepläne das Land für die Schulen vorschreibt?
Antwort der Verwaltung
Zu 1)
Alle Schulen sind mit ausreichend Desinfektionsmittel ausgestattet. Darüber hinaus werden Vorräte an den Schulen vorgehalten. Nachlieferungen erfolgen innerhalb von 1 – 2 Arbeitstagen.
Zu2)
Nach unserer Kenntnis sind alle Schulen ausreichend ausgestattet. Auch hier gilt: Vorräte werden vorgehalten, Nachlieferungen erfolgen innerhalb von 1-2 Arbeitstagen.
Zu3)
Nach unserem Kenntnisstand sind die Schulen ausreichend ausgestattet. Es wurde ein digitales Bestellsystem eingeführt. Nachlieferungen erfolgen innerhalb von 1-2 Arbeitstagen.
Zu 4 und 5)
Der Mindestabstand in Schulen kann nicht in allen Bereichen des Schulgeländes eingehalten werden.
Das Land RLP trifft im Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 5. überarbeiteten Fassung (gültig ab 17.08.2020) landeseinheitliche Regelungen. Zum Thema Mindestabstand und Gruppengrößen sind hinreichende Vorgaben unter der Ziff. II Nr. 2 getroffen. Zwar sind im Regelfall 1,50 m Mindestabstand für alle Personengruppen auf dem Schulgelände einzuhalten, Ausnahmen werden jedoch durch Hilfsmittel wie Masken, Spuckschutze, etc. zugelassen. Die Vorgaben des Landes bei Nichteinhaltung des Abstandes (insbesondere in Bezug auf den Klassenverband) können damit erreicht werden. In Abstimmung mit den Schulen kann im Bedarfsfall ein Wechsel von Online- und Präsenzunterricht eingerichtet werden.
Zu 6)
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Aufstellung von Containern, hierzu besteht jedoch derzeit kein rechtliches Erfordernis. Die enorme Vorlaufzeit von mehreren Monaten, die hohe finanzielle Aufwendung für die Stadt, sowie die Prüfung der Flächenverfügbarkeit müssen berücksichtigt werden.
Zu 7)
Nach dem Lockdown vom 13.03. erfolgte eine sukzessive Öffnung der Schulen. Im Zuge dessen passte das Land die Hygienepläne-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz zuletzt mit der 5. Fassung (Gültigkeit ab 17.08.). Die Bekanntmachungen erfolgten rechtzeitig vor in Kraft treten.