Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird um Bericht gebeten, wie die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes in
Koblenz kontrolliert werden und welche Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen ergriffen werden
können. Ferner wird darum gebeten zu berichten, wie die Tarife in Koblenz festgesetzt werden und
wer über die Anzahl an Taxis bzw. Funkmietwagen entscheidet. Außerdem möge über die Prüfung
der Ortskunde berichtet werden und wer diese abnimmt

Stellungnahme:

Bei Antragstellung wird die persönliche sowie finanzielle Zuverlässigkeit der Antragsteller überprüft.
Zudem wird im Genehmigungsverfahren überprüft, ob die verwendeten Fahrzeuge die
Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft) erfüllen.
Eine Kontrolle der aktiven Genehmigungen und deren Inhaber erfolgt bei vorliegenden
Anhaltspunkten zu etwaigen Verstößen oder eventuell eingetretener Unzuverlässigkeit. Bei
Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes werden entsprechende
Maßnahmen eingeleitet.
Die Taxi-Tarife werden durch die Genehmigungsbehörde des Betriebssitzes (Stadt Koblenz)
festgesetzt, Anpassungen erfolgen auf Antrag der Taxi-Unternehmenden. Im Rahmen eines
Anhörungsverfahrens werden der Verband des Verkehrsgewerbes sowie die Industrie- und
Handelskammer beteiligt. Gleichzeitig erfolgt eine Abfrage beim Eichamt, ob die gewünschten Tarife
über die Fahrpreisanzeiger abbildbar sind. Sofern durch die oben genannten Institutionen eine
positive Rückmeldung zur Tarifanpassung vorliegt, wird durch die Genehmigungsbehörde eine
Veränderungsordnung erstellt. Für Mietwagen besteht kein festgelegter Tarif, diese halten sich in der
Regel an den festgesetzten Taxi-Tarif. Über die Anzahl der Taxis entscheidet die
Genehmigungsbehörde, die Anzahl der Mietwagen kann behördlich nicht festgelegt werden.
Die Ortskundeprüfung wurde für Mietwagen in 2016 und für Taxis in 2021 gesetzlich aufgehoben.
Seitdem müssen die Taxis mit einem aktuellen Navigationsgerät ausgerüstet sein. Eine
Fachkundeprüfung soll die Ortskundeprüfung ablösen. Hierzu fehlt bisher eine gesetzliche
Grundlage, welche die Form sowie den Inhalt der Prüfung regelt und die zuständige Institution
bestimmt.