Beschlussfassung:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig einen Fußgängerver-kehrsbeauftragten einzusetzen.

Begründung
Das Ziel einer autogerechten Stadt ist längst durch das Leitbild einer fahrradfreundlichen Innenstadt ersetzt worden. Diese Entwicklung hat in fast allen Bereichen Veränderungen ausgelöst. Viele Re-gelungen des Verkehrs, die Struktur der Wirtschaft und Baumaßnahmen, aber besonders die des Straßenverkehrs, wurden auf die neuen Bedingungen angepasst. Die Einsetzung eines Radverkehrs-beauftragten wurde, wie auch in Koblenz, notwendig.
Zur nachhaltigen Umsetzung der Mobilitätswende sind neben Maßnahmen zur Förderung des Rad-verkehrs auch Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung des Fußgängerverkehrs, wesentliche Bausteine. Es geht um eine Förderung beider Verkehrsarten. So hat die Stadt Leipzig das Konzept „Fußverkehrsbeauftragter“ bereits erfolgreich umgesetzt.
www.fuss-ev.de/buerger-und-staedte/staedte-fuss-beauftragter

Zur Aufgabe eines Fußgängerverkehrsbeauftragten gehören grundsätzlich die Beobachtung und Be-urteilung aller von hoheitlicher Bestimmung und Genehmigung abhängigen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung und Steigerung des Fußgängerverkehrs. Weitere wichtige Gründe für die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten liefern außerdem immer wiederkehrende Berichte über mangelhafte und fehlende Bürgersteige und Gehwege besonders in den Stadtteilen. Auch not-wendige Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der aktuell ständigen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern können von einem ein Fußgängerverkehrsbeauftragten initiiert werden.
Bedeutender zusätzlicher positiver Effekt bei zukunftsgerechter Ausgestaltung des Fußgängerverkehrs, ist eine Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.
Bei allen Fragen zum Fußgängerverkehr ist der Fußgängerverkehrsbeauftragte der kompetente An-sprechpartner für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.

Der Verkehrsentwicklungsplan enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die von der Verwaltung suk-zessive im Rahmen der personellen Ressourcen abgearbeitet wurden und werden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Verbesserung bestehender Situationen z.B. bei Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen und Fußwegbreiten.
Bei der Anlegung neuer Verkehrsanlagen werden die technischen Regelwerke beachtet und umgesetzt.
Hierfür gibt es verwaltungsintern keine eigene Organisationseinheit vergleichbar der des Radverkehrsbeauftragten. Die Planung von netzrelevanten Maßnahmen ist im Bereich der Verkehrsplanung im Amt für Stadtentwicklung angesiedelt, die konkrete Ausbauplanung und der Bau ist organisatorisch im Tiefbauamt, Abteilung Straßenbau angesiedelt.
Sollte mit dem Antrag die Schaffung einer eigens einzurichtenden Stelle „Fußgängerverkehrsbeauftragter“ beabsichtigt sein, wäre eine solche Stelle im Stellenplan auszuweisen. Hierfür wären Aufga-benschwerpunkte, Inhalte und Arbeitsvorgänge zu definieren. Dies ist seitens der Verwaltung für den Stellenplan 2022 nicht vorgesehen.
Aufgrund eines Impulsvortrages der AG Mobilität in der Klimakommission und des daraus abgeleiteten Antrages der Klimakommission (BV/0598/201) wird die Verwaltung die dort genannten Vorschläge zum Fußverkehr, die sich schwerpunktmäßig auf vorhandene Anlagen beziehen, prüfen und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Beratung vorlegen. Hieraus und aus den Festlegungen im Verkehrsentwicklungsplan soll dann für die nächsten Jahre ein konkreter Umsetzungsplan erstellt werden. Hierbei wird es sicher auch Schnittmengen zur Umsetzung des Radentscheides geben.
Hierbei könnte auch die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Stelle eines „Fußgängerverkehrsbeauftragten“ geprüft werden.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Stelle eines „Fuß-gängerbeauftragten“ zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten. Über die Einrich-tung einer solchen Stelle könnte dann ggfls.im Zuge des Stellenplans 2023 entschieden werden.