Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss zu berichten, wie die Berufsfeuerwehr der
Brandgefahr durch e-Autos (bzw. alle Elektrofahrzeuge) begegnet und welche Herausforderungen
und ggf. Anschaffungen zu tätigen sind.
Begründung:
Der katastrophale Brand auf dem Autotransporter in der Nordsee hat aufgezeigt, welche erhebliche
Gefahr von e-Autos (Elektrofahrzeugen) ausgeht. Eine defekte Batterie kann zu verheerenden
Bränden führen, die mit gewöhnlichen Maßnahmen nicht zu löschen sind. Brennende e-Fahrzeuge
müssen derzeit kontrolliert ausbrennen. Katastrophen in Parkgaragen könnten hierdurch ausgelöst
werden. Die Berufsfeuerwehr möge dem Ausschuss berichten, wie sie derzeit aufgestellt ist und
welche Investitionen in Infrastruktur erforderlich sind, um der Brandgefahr durch e-Fahrzeuge
wirkungsvoll begegnen zu können.

Stellungnahme der Verwaltung:

PKW-Brände im Freien stellen für die Feuerwehren in der Regel keine besonders große Problematik
dar. Bei Bränden mit Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten sind aus einsatztaktischer Sicht
jedoch weitergehende Aspekte im Rahmen der Brandbekämpfung zu berücksichtigen.
Nachfolgend werden die Punkte beschrieben, die bei Bränden von Elektrofahrzeugen, im Vergleich
zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, ergänzend zu beachten sind. Unter dem Begriff
Elektrofahrzeuge werden alle (teil-)elektrisch angetriebenen Fahrzeuge zusammengefasst,
unabhängig ihres Batterie-Typs. Durch die Verwendung einer Vielzahl an Werkstoffen (z. B.
Kunststoffe) verfügen PKW neuer Bauart über eine höhere Brandlast und verbrennen mit höherer
Energie und Rauchentwicklung als PKW aus z. B. den 80er-Jahren. Die wesentlich gestiegene Rauch-
und Wärmefreisetzung ist jedoch weitgehend unabhängig von der Antriebsart des PKW.
Das effizienteste Löschmittel für die Brandbekämpfung bleibt jedoch unabhängig der Antriebsart
Wasser. Bei Bedarf können Löschmittelzusätze (z. B. fluorfreie Schaummittel) hinzugegeben werden.
Zu Beginn der Einführung von Elektrofahrzeugen bestand bei den Feuerwehren teilweise
Unsicherheit hinsichtlich der anzuwendenden Einsatztaktik. In den letzten Jahren sind jedoch
intensive Aus- und Fortbildungen durchgeführt sowie standardisierte Handlungsempfehlungen hierzu
durch bundesweite Arbeitskreise, Verbände und Landesfeuerwehrschulen herausgegeben worden.
Brandeinsätze in Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus von Kraftfahrzeugen sind in der Regel
mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Im Vergleich zu Bränden mit konventionellen PKW tritt
der (objektive) sichtbare Löscherfolg oftmals erst später ein. Das ist auf den thermischen
Zersetzungsprozess des Akkus zurückzuführen, welcher nicht unmittelbar durch die
Löschmaßnahmen unterbrochen werden kann. An der Einsatzstelle wird somit eine aufwändigere
Logistik (z. B. Pressluftatmer, Löschwasser, Löschmittelzusätze usw.) notwendig.
Wird an einem Hochvolt-Energiespeicher eine deutlich über der Außentemperatur liegende
Temperatur (≥ 80 °C / Kontrolle mithilfe einer Wärmebildkamera) in Verbindung mit einem
stetigen Temperaturanstieg gemessen, ist das Gehäuse des Hochvolt-Energiespeichers mit
Wasser zu kühlen. Dies geschieht bis zur Übergabe an den Betreiber bzw. an das beauftragte
Abschleppunternehmen.
Wichtige Hinweise liefern hier die Rettungsdatenblätter der Fahrzeughersteller, welche durch die
Integrierte Leitstelle jederzeit abgerufen und an die Einsatzkräfte vor Ort übermittelt werden können.
Brennende PKW werden grundsätzlich und unabhängig der Antriebsart mit dem Löschmittel Wasser
gekühlt und schließlich abgelöscht. Bei Bedarf werden die Löschmaßnahmen mit einem Wasser-
Schaum-Gemisch unterstützt. Sämtliche Löschfahrzeuge der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr
Koblenz verfügen über solche Ausstattungskomponenten (eingebauter Wassertank und
Löschmittelkonzentrat). Diese allgemeine Löschtaktik hat sich bewährt.
Ist der Hochvolt-Energiespeicher selbst in Brand, ist dieser mit Wasser, mit mindestens einem Meter
Abstand zu kühlen, bis der thermische Zersetzungsprozess abgeschlossen ist. Sollte diese Kühlung
mehrere Stunden in Anspruch nehmen, so wird das Fahrzeug im Einzelfall in eine Mulde verladen,
welche mit Wasser gefüllt wird. Die Feuerwehr Koblenz verfügt über drei Mulden, welche hierzu
eingesetzt werden könnten.
Eine zusätzliche persönliche Schutzausrüstung gegenüber der standardmäßigen Ausstattung ist nicht
erforderlich.
Nach Abschluss der Löschmaßnahmen wird das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen bzw.
an den Betreiber / Besitzer übergeben.
Die Feuerwehr-Einsatzleitung weißt den Abschleppunternehmer bzw. Betreiber / Besitzer auf das
Risiko einer Rückzündung, die eingeleiteten Maßnahmen der Feuerwehr sowie die Anforderungen an
den Lagerplatz hin. Vielfach verfügen die Abschleppunternehmen zwischenzeitlich über eine
Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme im Sinne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV / Dokument 200-005). Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder
Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht
alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.
Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der deutschen Berufsfeuerwehren
(AGBF Bund im Deutschen Städtetag) sowie dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) benötigen
die kommunalen Feuerwehren in der Regel keine besonderen Transport- oder Kühleinrichtungen für
Lithium-Ionen-Akkus. Hier wird die Zuständigkeit bei den Betreibern, Abschleppunternehmern bzw.
Entsorgern gesehen.
Wie bei jedem Brand ist zu prüfen, ob Schadstoffe bzw. Löschwasser in den Boden oder das
Abwassersystem gelangt sind. Ist dies der Fall, wird durch die Leitstelle die zuständige
Aufsichtsbehörde für Wasser-/ Umweltschutz verständigt (Klärwerk, Umweltamt etc.).
Das rheinland-pfälzische Baurecht sieht für das Abstellen von Elektrofahrzeugen in Garagen
(Garagenbauverordnung) keine zusätzlichen brandschutztechnischen Vorkehrungen vor.
Großgaragen mit einer Nutzfläche über 1.000 Quadratmeter erhalten grundsätzlich höhere
brandschutztechnische Vorgaben, wie z.B. die Abtrennung zu angrenzenden Nutzungseinheiten oder
die Bildung von Brandabschnitten.
Aus Sicht des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz können Brände mit Elektrofahrzeugen mit
der vorhandenen Ausstattung und angewandten Einsatztaktik wirkungsvoll bekämpft werden