Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt konsequent gegen die Übernachtung unter der Balduinbrücke
vorzugehen.
Begründung:
Seit einigen Monaten lassen sich immer wieder unterschiedliche Gruppen von Menschen unter der
Balduinbrücke nieder. Teilweise scheinen es Personen ohne festen Wohnsitz zu sein. Diese
Personengruppe haust dort auch mit Kindern und Kleinkindern. Diese Personen waschen sich
teilweise auch am öffentlichen Brunnen am Schüllerplatz.
Da hierdurch ein Angstraum für die normale Bevölkerung entsteht, soll die Stadtverwaltung hier
konsequent handeln und die Übernachtungen unterbinden
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Problematik, dass immer mal wieder Obdachlose unter der Balduinbrücke nächtigen, war der
Verwaltung bereits bekannt, weswegen dieser Bereich durch den Kommunalen Vollzugsdienst auch
bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Revierarbeit regelmäßig bestreift wurde.
Personengruppen mit (Klein-) Kindern konnten dabei jedoch nicht festgestellt werden, vielmehr
handelte es sich dabei meist um bekannte Personen aus dem Koblenzer Obdachlosenmilieu. Auch die
Ausführung, dass sich Personen teilweise am öffentlichen Brunnen am Schüllerplatz waschen, war
nicht Bestandteil der getroffenen Feststellung.
Der Antrag wurde nun zum Anlass genommen, die Örtlichkeit im Rahmen der personellen
Möglichkeiten täglich in den Morgen- sowie in den Abend- / Nachtstunden nochmal verstärkt zu
bestreifen. Im Zuge dessen wurden Personen ohne festen Wohnsitz beim Nächtigen an der Örtlichkeit
angetroffen und dieser entsprechend verwiesen, sodass in den darauffolgenden Tagen keine
nächtigenden Personen mehr angetroffen werden konnten. Auch hier konnten keine Personen mit
(Klein-) Kindern oder im öffentlichen Brunnen badend festgestellt werden.
Die vermehrte Bestreifung durch den Kommunalen Vollzugsdienst wird zunächst im Rahmen der
personellen sowie auftragsbedingten Möglichkeiten aufrechterhalten, um der Befürchtung, dass in
diesem Bereich ein Angstraum für die Bevölkerung entsteht, entsprechend entgegen zu wirken.