AF/0144/2014

Antwort der Verwaltung:

Die ADD gibt jährlich in ihren Haushaltsverfügungen vor, dass der freiwilligeLeistungsbereich nicht weiter auszuweiten ist. Übersteigende Beträge im Zuschussbedarf des freiwilligen Leistungsbereiches sind regelmäßig Grundlage für die ADD Trier, Haushaltskonsolidierungsbeträge festzusetzen. Die freiwilligen Leistungen sind in ihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr jährlich mit der Vorlage des Haushaltsplans bei der Aufsichtsbehörde in vorgegebener Listenform nach Teilhaushalten und Produkten zu dokumentieren. Die Auflistung der freiwilligen Leistungen enthält neben den städtischen Einrichtungen ebenso die „freiwilligen Zuschüsse an Dritte“. Im internen Verwaltungsprozess zur jährlichen Haushaltsplanung erfolgen regelmäßig verschiedene zentrale Vorgaben an die Fachdienststellen (u. a. Ausschöpfung Einnahmemöglichkeiten, Entwicklung der Sach- u. Personalaufwendungen), die bei der Aufstellung des neuen Haushaltsplans zu beachten sind. So wurde auch zum Haushaltsplanentwurf 2015, wie in den Vorjahren, mit Schreiben vom 23.05.2014 im Sektor der freiwilligen Zuwendungen an Dritte folgendes vorgegeben: Die Planung der Haushaltsansätze im Bereich der freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für laufende Zwecke (Zeilen 16 und 17 im Ergebnishaushalt) erfolgt  maximal in Höhe der Ansätze des Haushaltplans 2014. Die finanzielle Förderung neuer Initiativen im Kultur-, Sport-, Sozial- und Jugendbereich ist damit nicht möglich. Ihre einzelnen Fragen beantworten wir auf dieser Grundlage wie folgt:

  1. Woraus schließt die Verwaltung, dass sich lediglich der in Klammer gesetzte Zusatz in Ziffer 9 nur auf die städtischen Kosten bezieht?

Wie oben bereits erwähnt bestehen die freiwilligen Leistungen der Stadt Koblenz aus den Aufwendungen für die eigenen städtischen Einrichtungen und den Zuschüssen an Dritte. Die in der Zeile 17 des Ergebnishaushaltes nachgewiesenen Aufwendungen beinhalten die Zuschüsse an Dritte und ggfs. Festbeträge für die eigenen städtischen Einrichtungen. Die städtischen Gebäude-, Energie- und Personalkosten werden in den Zeilen 11 bis 13 im Ergebnishaushalt nachgewiesen. Diese müssen aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Regelung auch angepasst werden können. Die jeweiligen freiwilligen Zuschüsse an Dritte werden dagegen projektbezogen meistens mit einem Festbetrag durch Beschlussfassung von städtischen Gremien gezahlt. Ein Anstieg von Gebäude-, Energie- und Personalkosten bei Zuschussempfängern kann wegen der generellen Deckelung der freiwilligen Leistungen in der Stadt Koblenz nicht zu einer Erhöhung der jährlichen Zuschussbeträge führen.

  1. Bezieht sich der gesamte Text in Ziffer 9 nur auf die städtischen Kosten der freiwilligen Leistungen?

Ja