Wie lange sind die Bänke als wesentlicher Bestandteil der Gestaltungsrichtlinie vorgegeben? Ab welchem Zeitpunkt können die Bänke verändert werden oder neue Bänke in diesem Bereich aufgestellt werden?

Das Urheberrechtsgesetz sieht hierfür in § 64 eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (Architekt) vor. Diese Regelung unterstützt die Bemühungen der Stadt Koblenz, innerhalb der Flächen der Bundesgartenschau 2011 ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren.