BIZ-Fraktion sieht wesentliche Forderungen beim Bebauungsplan Café Rheinanlagen umgesetzt.
(biz) Mehrheitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 126: Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche am vergangenen Donnerstag im Rat beschlossen. Bis dahin war es eine sprichwörtlich schwere Geburt, mussten doch viele Umstände, Kritikpunkte und städtebauliche Stolpersteine immer wieder aufs Neue ins Visier genommen werden.
Die BIZ-Fraktion hat den jetzigen Bebauungsplan kritisch begleitet und kann sich mit dem aktuellen Ergebnis zufrieden zeigen, wird doch eine Kernforderung der BIZ erfüllt: die Festlegung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung. Doch wie kam es soweit? Dafür muss man zurückblicken in das Jahr 2010, genauer auf den 16. September 2010. Dort stellte die BIZ-Fraktion nämlich den ausschlaggebenden Antrag in der damaligen Ratssitzung, die Bebauung der Parzelle Café Rheinanlagen auf zwei Geschosse zu begrenzen. Nach verwaltungsseitiger Überprüfung kam man zu dem Schluss, dass es tatsächlich genügend Argumente gab, um eine solche Beschränkung rechtlich wasserdicht zu gestalten.
In diesem Zusammenhang musste die Verwaltung eingestehen, dass ein bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigtes, landespflegerisches Gutachten aus dem Jahr 2008 die Forderung nach einer zweigeschossigen Bebauung durchaus stützte. Zuvor hatte man stets die Umgebungsbebauung als einzige, stichhaltige Referenz für die Bebauungshöhe angeführt und dies auch gegenüber dem Rat so kommuniziert. Seitens aller Ratsfraktionen zeigte man sich darüber enttäuscht: „Von der Verwaltung an der Nase herumgeführt“ (Gerhard Lehmkühler, SPD), „Im Regen stehen gelassen“ (Marion Lipinski-Naumann, SPD), „Von der Verwaltung hintergangen“ (Anne Schumann-Dreyer, CDU), „Enttäuscht“ (Andrea Mehlbreuer, Grüne).
Noch in der Ratssitzung am 16. September 2010 entschuldigte sich der zu diesem Zeitpunkt harsch kritisierte Baudezernent Prümm beim Rat und versprach entsprechende Nachbesserungen beim Bebauungsplan Nr. 126 gemeinsam mit der Verwaltung vorzunehmen. Die Verwaltung hat damit die Anregungen und die Kritik seitens der BIZ-Fraktion in vollem Umfang aufgegriffen und unterstützt und ist dadurch eigenständig zu der Einsicht gelangt, zuvor in der Bewertung rund um den Bebauungsplan Café Rheinanlagen falsche Akzente gesetzt zu haben. Die neu erstellten Pläne, die nun die Aspekte des landespflegerischen Gutachtens respektieren, stellten neues Vertrauen zwischen Rat und Verwaltung her. In einem Presseartikel vom 9. Dezember 2010 versicherten sowohl der Baudezernent Prümm als auch der Leiter der Stadtplanung, Herr Hastenteufel, dass man sich sicher sei – in Abstimmung mit dem Rechtsamt- eine rechtlich belastbare Begründung für den neu erstellten Bebauungsplan Nr. 126 in dem landespflegerischen Gutachten gefunden zu haben.
In der Ratssitzung am 19. Mai 2011 verlas der stellvertretende Vorsitzende der BIZ-Fraktion Stephan Wefelscheid eine Erklärung, in der er betonte, dass man nun am Scheideweg stünde, da im Juni die dritte Veränderungssperre auslaufe. Daraus folge, dass der Stadtrat nunmehr nur noch die Entscheidung treffen könne, diesem Bebauungsplan zuzustimmen und damit städtebauliche Planung zu verantworten, oder aber abzulehnen und die städtebauliche Zukunft auf Grund des § 34 BauGB der Bauverwaltung bzw. den Gerichten zu überlassen. Das Risiko läge bei § 34 BauGB allerdings darin, dass dann der Investor in Höhe der Umgebungsbebauung, schlimmstenfalls in Höhe des Hotels Kleiner Riesen, bauen könnte. Dies wäre städtebaulich wohl die denkbar schlechteste Alternative. Aus diesem Grund fiel es der BIZ leichter, dem kompromissorientierten Bebauungsplan zuzustimmen.