Beschwerde der Bürgerinitiative wurde mit anderen Verfahren verbunden – Wäre doch eine Ausschreibung nötig gewesen?
Vor fast genau einem Jahr hat die Bürgerinitiative Zentralplatz eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. In deren Mittelpunkt: die Frage, ob man das Projekt hätte ausschreiben müssen oder nicht. Wer geglaubt haben sollte, die Beschwerde würde postwendend zurückkommen, sieht sich jetzt eines Besseren belehrt: Es gibt viele ähnlich gelagerte Fälle. Und die Grundfrage dahinter beschäftigt jetzt sogar den Europäischen Gerichtshof.
KOBLENZ/BRÜSSEL. Macht die Europäische Kommission doch noch einen Strich durch die Pläne für das Forum Mittelrhein auf dem Koblenzer Zentralplatz? Eine Entscheidung steht noch aus – und wird zunächst vom Votum des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer Grundsatzfrage abhängig sein. Im vergangenen Jahr hatte die Bürgerinitiative Zentralplatz bei der Kommission eine Beschwerde eingelegt, in der Fehler bei der Ausschreibung des Projekts gerügt wurden. Diese Beschwerde liegt noch in Brüssel, wie eine Quelle in der dortigen Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen auf Nachfrage der RZ bestätigt.
Bauauftrag oder nicht?
Dort wurde sie nämlich mit anderen Verfahren verbunden – befindet sich somit in der Gesellschaft von etwa 10 bis 20 weiteren Verfahren mit einer vergleichbaren Konstellation, wie es aus der Kommission heißt. Und die sieht so aus: Ein Grundstück wird von der öffentlichen Hand an einen Privaten verkauft. Dieser soll dann nach Vorgaben der Stadt etwas darauf bauen. Die Frage lautet: Liegt ein öffentlicher Bauauftrag vor oder nicht? Denn an dieser Frage entscheidet sich dann auch grundsätzlich, ob eine (europaweite) Ausschreibung notwendig ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuletzt ein entsprechendes Verfahren gestoppt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In der Kommission hat man nun die ähnlich gelagerten Beschwerdefälle so lange zurückgestellt, bis der EuGH die Grundsatzfrage entschieden hat. „Sieht der EuGH es als Bauauftrag an, dann haben wir ein Problem“, berichtet die dortige Quelle der RZ. Das entsprechende Rechtsgutachten, das der Generalanwalt erstellt, wird voraussichtlich zum Jahresende vorliegen. In der Kommission rechnet man mit einer Gerichtsentscheidung bis zum Sommer 2010. Und in einzelnen Fällen könnte es dann tatsächlich sein, dass geschlossene Verträge hinfällig sind. Wie es dann weitergeht mit bereits begonnenen Bauprojekten, alle Härten und Details müsse man dann mit der Bundesregierung klären.
Ob das dann auch Koblenz betreffen wird, muss sich ebenfalls noch erweisen. Die Stadt hatte stets betont, dass beim Zentralplatz eine Spezialsituation gegeben sei: Das Projekt lasse sich nur gemeinsam mit Strabag realisieren. Dem Unternehmen gehöre das Gelände, auf dem das Hertie–Haus (noch) steht. Außerdem hat Strabag ein Erbbaurecht an der Tiefgarage. Wenn deswegen aber nur mit diesem einen Investor das Vorhaben zu machen sei, sei eine Ausschreibung nicht erforderlich, so die Argumentation des Rechtsamts.
Entscheidung: Sommer 2010
(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Mo 02.11.2009)