Die Polizei nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

„Grundsätzlich ist es der Polizeiinspektion Koblenz 1 rund um die Uhr möglich, binnen weniger Minuten mittels Funkstreifenwagen oder zu Fuß jeden Punkt im eng begrenzten kriminalgeografischen Raum der Innen-/ Altstadt zu erreichen. Die Interventionszeiten verkürzen sich nochmals bei den in Rede stehenden Zeiten nachts und in den frühen Morgenstunden, da die Innenstadt dann nur mäßig mit Fahrzeugverkehr frequentiert wird. Der Bedarf für den dauerhaften, also anlassunabhängigen Betrieb einer gemeinsamen Wache wird polizeilicherseits nicht gesehen. Die Polizeiinspektion 1 ist mit dem zugewiesenen Personal ausreichend ausgestattet um die anfallenden Aufgaben zu erfüllen, verfügt darüber hinaus allerdings nicht über zusätzliche Kräfte, um eine Wache in der Altstadt personell auszustatten (siehe Anlage).“ Damit kann dem Antrag grundsätzlich nicht entsprochen werden. Tatsächlich haben die aktuellen Ereignisse vor den Hintergrund eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses zur Einrichtung einer Anlaufstelle in der Silvesternacht geführt. Allerdings für das Ordnungsamt wesentlich begründet auch mit der Veranstaltung, die auf dem Plan durchgeführt wurde. Für die Besetzung der Anlaufstelle stand kein Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes zur Verfügung, da diese zur Kontrolle der Veranstaltungsauflagen, der allgemeinen Kontrolle des Altstadt- und übrigen Stadtbereiches eingesetzt wurden. Die Anlaufstelle wurde von Mitarbeitern des Ordnungsamtes besetzt, die nicht dem kommunalen Vollzugsdienst angehören.

Auch an Karneval ist die Einrichtung einer Anlaufstelle im Fokus. Temporär und anlassbezogen hinsichtlich Veranstaltungen in diesem Bereich ist dies im begrenzten Maße möglich. Eine ständige Besetzung eines Wachlokales mit dem Vorhalten von Mitarbeitern im kommunalen Vollzugsdienst während der gesamten Dienstzeit (grundsätzlich von 07:00 – Seite 2 von 2 aus Stellungnahme ST/0003/2017 02:00, Wochenende bis 03:00 Uhr) begrenzt auf den Altstadtbereich lässt die derzeitige Personalstärke nicht zu.

Die Einrichtung eines zusätzlichen zentralen Wachlokales des Ordnungsamtes ist, da die jetzige Aufgabenerledigung insgesamt weiterhin wahrgenommen werden und  insbesondere eine Vernachlässigung der anderen Stadtbereiche ausgeschlossen sein muss, nur mit zusätzlichem Personal und Sachmitteln möglich. Umfang und Ausstattung eines zusätzlichen Wachlokals sind detailliert zu prüfen. In Anbetracht der derzeitigen Personalsituation und der zu erledigenden Aufgaben ist mit einem Abschluss der Prüfung nicht vor 2018 zu rechnen. Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Altstadtbereich im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Konzeption „Sicherheit in der Altstadt“ zu prüfen und im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.