Leserbrief zum Artikel „Zu Burkinis steht die endgültige Entscheidung aus“ in der RZ vom 27.11.2018
Die „überarbeitete“ Haus- und Bäderordnung findet nicht die Zustimmung der FREIE WÄHLER Fraktion. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung dafür, was „übliche Bekleidung“ ist, bei dem Badepersonal vor Ort liegen soll. Denn je nach Badepersonal vor Ort, gilt einmal dieses und einmal jenes als „übliche Bekleidung“. Das öffnet der Willkürentscheidung Tür und Tor. Um dies zu vermeiden und eine Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis herzustellen, müsste die Verwaltung also zusätzlich zu der Haus- und Badeordnung für ihr Personal vor Ort Richtlinien erlassen, was unter „übliche Bekleidung“ zu verstehen ist. Da stellt sich dann die Frage: warum wird das, was unter „übliche Bekleidung“ zu verstehen ist, nicht direkt in der Haus- und Badeordnung festgelegt? Nach unserer Ansicht hat der Stadtrat das Recht und die Pflicht zu definieren, was gemeinhin als „übliche Bekleidung“ angesehen wird. Dabei ist zu beachten was bisher galt und andernorts gilt. In Neutraubling in Bayern fallen unter „übliche Badebekleidung“ zum Beispiel nur Badehosen, Badeanzüge und Bikinis. Eine Definition, wie sie weitläufig verstanden wird. Ob auch lange Unterhosen, längere Hosen, Burkinis oder Neoprenanzüge darunter fallen, darf insofern bezweifelt werden. Die FREIE WÄHLER Fraktion wird sich bezgl. eines etwaigen gemeinsamen Änderungsantrages in dieser Frage mit der CDU Fraktion ins Benehmen setzen.