BIZ lehnte Verkauf ab                     

BIZ Vorstandsmitglied Stefan Bernhard Mies im Gespräch mit dem BIZ Fraktionsvorsitzenden Stephan Wefelscheid über den Antrag der BIZ-Ratsfraktion bezgl. der Erstellung eines Nachnutzungskonzept für die innerstädtischen Immobilien vom 10.02.2011

BIZ Vorstandsmitglied Stefan Bernhard Mies im Gespräch mit dem BIZ Fraktionsvorsitzenden Stephan Wefelscheid über den Antrag der BIZ-Ratsfraktion bezgl. der Erstellung eines Nachnutzungskonzept für die innerstädtischen Immobilien vom 10.02.2011

Koblenz. Jetzt ist es amtlich: Die Stadt Koblenz hat die Altimmobilien Dreikönigenhaus, altes Kaufhaus, Bürresheimer Hof und Schöffenstübchen verkauft. Käufer ist die ISSOflorinsmarkt GmbH & Co. KG. Persönlich haftender Gesellschafter ist dabei die Evanti Projekte & Medien GmbH. Unternehmensgegenstand der ISSOflorinsmarkt GmbH & Co. KG ist laut elektronischem Registerportal der Erwerb, die Sanierung, das Halten, die Verwaltung und die gewerbliche Nutzung von Immobilien, insbesondere im Bereich des Florinsmarktes in Koblenz. Gegenstand ist ferner der Betrieb der Gebäude durch Vermietung und Verpachtung, das Anbieten von Gastronomie, Tagungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, sowie die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. (vgl. Auszug aus dem elektronischen Handelsregister unter: http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=147012&land_abk=rp).

Mit dem Verkauf der Altstadtimmobilien hat die Stadt die kulturellen Herzstücke der Altstadt aus der Hand gegeben und zwar nicht wie alle meinen an die Görlitz-Stiftung, sondern an einen Käufer in der Rechtsform der GmbH & Co.KG.

Die juristischen Unterschiede zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) und einer Stiftung sind allerdings fundamental. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit ihrem Stiftungsvermögen den Stiftungszweck gemäß ihrer Satzung verfolgt. Das Stiftungsvermögen wird dabei in der Regel auf Dauer erhalten. Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel einer solchen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Ob eine solche GmbH & Co.KG allerdings noch in 100 Jahren besteht und welche Personen dann hinter der Gesellschaft stehen werden, ist gegenüber einer auf Dauer angelegten Stiftung völlig ungewiss. Der BIZ-Fraktion kam es aber genau darauf an, dass –  wenn überhaupt verkauft werden sollte – nur an jemanden verkauft wird, bei dem man aufgrund der rechtlichen Konstruktion davon ausgehen kann, dass er auch in 100 Jahren noch existent ist. Eine auf Dauer angelegte Stiftung erschien deshalb als der weitaus geeignetere Vertragspartner, als eine GmbH & Co.KG.

Doch Herrn Görlitz ist an dieser Stelle kein Vorwurf zu machen. Insofern hat die BIZ-Fraktion sich nie auf die teils polemisch geführte Diskussion insbesondere um den Bürresheimer Hof eingelassen. Vielmehr hatte die BIZ-Fraktion sich bereits 2011 Gedanken über die weitere Nutzung der Altimmobilien gemacht. Dabei hat die BIZ-Fraktion stets verdeutlicht, dass man diese bedeutsamen Immobilien weiter im städtischen Besitz belassen möchte, da es sich aus Sicht der BIZ bei den in Rede stehenden Immobilien um historische Kernsubstanz von Koblenz handelt,  die es zu bewahren und schützen gilt. Aus den Erfahrungen mit der Privatisierung der Alten Münz oder dem Cafe Rheinanlagen hatte die BIZ Fraktion die berechtigte Sorge, dass es auch bezgl. der in Folge des Zentralplatzprojektes freiwerdenden, innerstädtischen Immobilien letztendlich zu einer schnellen Veräußerung kommen könnte.

Für die Stadtratssitzung vom 10.02.2011 hatte die BIZ-Fraktion deshalb einen Antrag gestellt, wonach der Stadtrat beschließen sollte, den Umzug des städtischen Ordnungsamtes gesamt oder in Teilen in die Innenstadt als Variante eines möglichen Nachnutzungskonzeptes für die in Folge des Zentralplatzprojektes freiwerdenden, innerstädtischen Immobilien in Betracht zu ziehen. Im Laufe der damaligen Diskussion ergab sich dann eine geänderte Beschlussfassung, wonach die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, ein ganzheitliches Nachnutzungskonzept für alle durch den Umzug zum Zentralplatz freiwerdenden Immobilien dem Stadtrat vorzulegen (Die gesamten diesbezüglichen Unterlagen sind zu finden unter: http://www.koblenz.de/verwaltung_politik/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=11223&voselect=1678 ).

Die genauen Hintergründe zu diesem Antrag und welche Erwartungshaltung die BIZ mit der vom Stadtrat getroffenen Beschlussfassung verbunden hatte,  sind in dem Video vom 10.02.2011 zu finden, welches im BIZ YouTube Kanal zu finden ist.

So erklärte der damalige stellvertretende BIZ-Fraktionsvorsitzende Stephan Wefelscheid im Februar 2011, dass es eben nicht passieren dürfe, dass einfach abgewartet wird, bis das Amt für Wirtschaftsförderung irgendwelche Papiere aus der Schublade zieht und einen Investor präsentiert, der dann z.B. ein Hotel in den Altstadtimmobilien einrichten möchte.

„Sinnvoll wäre es, dass jede Fraktion einmal artikuliert, wie sie sich eigentlich vorstellt, was mit diesen Immobilien zu machen ist. Und das gibt den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, die dann tätig wird nach den Vorgaben die gemacht wurden und nicht andersrum“, so der BIZ-Fraktionsvorsitzende Stephan Wefelscheid im Interview vom 20.02.2011. Mit Anfrage AF/0037/2011 und AF/0076/2011 hatte die BIZ-Fraktion in der Folge versucht, den Sachstand des von der Verwaltung zu erstellenden Nachnutzungskonzeptes zu erfragen. Im Laufe der Zeit zeigte sich dann, dass sich die „Konzeption“ der Verwaltung lediglich auf die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens unter Leitung des Amtes für Wirtschaftsförderung verengte. Es zeichnete sich ab, dass die Genehmigung des Zentralplatzprojektes durch die ADD den Verkauf der Immobilien praktisch präjudizierte. Denn bereits in Ihrer Stellungnahme zu dem BIZ Antrag vom 10.02.2011 führte die Verwaltung unter anderem aus, dass die Beibehaltung der Immobilien durch die Stadt Koblenz ohne entsprechende Mieteinnahmen nicht den Erwartungen der ADD/Kommunalaufsicht entsprechen würde. Schließlich habe die ADD bereits bei der Genehmigung des Zentralplatzprojektes die Erwartung formuliert, dass sich die Stadt Koblenz von dem Unterhalt dieser Gebäude trennt, um Unterhalts- und Betriebskosten zu minimieren. Letztendlich stand fest: Der Bau des Forum Confluentes und der Verkauf der historischen Gebäude gehörte zusammen, da die Teilrefinanzierung Voraussetzung für die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde war. Alternativen städtischer Eigennutzung wurden dem Stadtrat daher erst gar nicht vorgelegt. Der Umzug der Koblenz-Touristik, die derzeit zu Miete am Bahnhofplatz untergebracht ist, z.B. in das Dreikönigenhaus, war damit genauso vom Tisch, wie das Ordnungsamt ganz oder in Teilen in das alte Kaufhaus umziehen zu lassen oder den Bürresheimer Hof als Synagoge zu nutzen.

Diesen Zentralplatz-Zwängen sah und sieht sich die BIZ jedoch nicht unterworfen. Für die BIZ war immer klar, dass es sich bei den in Rede stehenden Immobilien um historische Kernsubstanz von Koblenz handelt, die es zu bewahren und schützen gilt. Dieser Anspruch war mit der Veräußerung an die ISSOflorinsmarkt GmbH & Co. KG jedoch nicht in

Einklang zu bringen. Deswegen hat die BIZ-Fraktion den Verkauf konsequenterweise abgelehnt. „Wenn wir etwas ablehnen, dann weil wir uns viele, wohlüberlegte Gedanken gemacht und dann eindeutig Stellung bezogen haben“, erklärt der BIZ-Fraktionsvorsitzende Stephan Wefelscheid abschließend. „Da die Gebäude nun leider veräußert sind, werden wir künftig die volle Umsetzung der geplanten Vorhaben wachsam begleiten“, so Wefelscheid weiter. Der ISSOflorinsmarkt GmbH & Co. KG wünscht die BIZ bei der Umsetzung ihres Konzeptes und ihrer Ziele im Interesse der gesamten Stadt eine glückliche Hand.