Stadtverwaltung bietet Unterstützung an

Immer wieder geraten Vereine oder Verbände in freier Trägerschaft in finanzielle Bedrängnis, weil der Haushalt erst Mitte des Jahres oder später genehmigt wird. Deshalb hat BIZ-Fraktionsvorsitzende Angela Keul-Göbel bei der Verwaltung nachgefragt, ob die Zahlungsmodalitäten geändert werden können.

Wenn zwischen Träger und Verwaltung ein Vertrag abgeschlossen wurde, gibt es feste Zahlungstermine, die unabhängig von der haushaltsrechtlichen Situation zu zahlen sind. Alle anderen Zahlungen können nicht ohne Haushaltsbeschluss vorgenommen werden. Dann

erfolgt die erste Abschlagszahlung umgehend nach Genehmigung des Haushalts. Das ist für manche freien Träger sehr spät. In seiner Antwort teilt der Oberbürgermeister mit, dass ohne anderweitige rechtliche Grundlage eine Abschlagszahlung in der ersten Hälfte des Jahres nicht möglich ist.

Im Einzelfall versucht die Verwaltung, nach § 99 der Gemeindeordnung eine Abschlagszahlung zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der betroffenen Organisation zu bewilligen. Diese Vorschrift besagt, dass die Gemeinde nur Auszahlungen leisten darf, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Deshalb sind Abschlagszahlungen bei einem defizitären Haushalt nicht leicht möglich.

„Die Arbeit der freien Träger ist überaus wichtig für die Stadt Koblenz. Deshalb bemühen sich Rat und Verwaltung, die Zuschüsse kontinuierlich und zuverlässig auszuzahlen. Bei finanziellen Engpässen aufgrund verspäteter Genehmigung des Haushalts können sich die freien Träger an die Verwaltung wenden, die eine Zahlung entsprechend der Regelung des § 99 Gemeindeordnung prüft, “ erläutert Angela Keul-Göbel.