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Stephan Wefelscheid |
Wie bereits im letzten BIZ Infobrief Nr. 9 berichtet, hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16. September 2010 auf Antrag der BIZ-Fraktion die Verwaltung beauftragt, den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 126 „Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche“ dahingehend zu ändern, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 3 BauGB) mit lediglich bis zu zwei Geschossen festgesetzt wird. Die Verwaltung sollte die Machbarkeit eines solchen Bebauungsplanes prüfen und dem Stadtrat dann die Ergebnisse der Prüfung präsentieren.
Auf vehementes Drängen der BIZ-Fraktion wurde der Bericht der Verwaltung dann auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratsitzung gesetzt, nachdem die Angelegenheit eigentlich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollte.
Die Unterrichtungsvorlage der Verwaltung hatte es in sich: sie informierte darüber, dass es offenbar doch genügend Argumente gibt, um eine solche Beschränkung rechtlich bestandsfest zu gestalten. Dabei stützt sich die Verwaltung auf ein landespflegerisches Gutachten von Dezember 2008. Das Brisante daran: Dieses Gutachten lag dem Rat im Rahmen der Beratungen in seinem gesamten Umfang so bisher nicht vor. Bislang hieß es von Seiten der Bauverwaltung immer, dass eine Festlegung auf zwei Geschosse, insbesondere im Hinblick auf die höhere Bebauung im Umfeld des Cafés, rechtlich nicht machbar sei.
Diese „neue“ Erkenntnis wurde vom gesamten Rat mit Unverständnis kommentiert:
„Unzählige Stunden habe man umsonst getagt und diskutiert. „Von der Verwaltung an der Nase herumgeführt“ (Gerhard Lehmkühler, SPD), „Im Regen stehen gelassen“ (Marion Lipinski-Naumann, SPD), „Von der Verwaltung hintergangen“ (Anne Schuman-Dreyer, CDU), „Enttäuscht“ (Andrea Mehlbreuer, Grüne): Der Baudezernent musste herbe Kritik einstecken.“, berichtete die Rhein-Zeitung am 6. November 2010.
Der Baudezernent Martin Prümm (CDU) erklärte daraufhin, dass man dem Gutachten ursprünglich keine so hohe Bedeutung beigemessen habe. Ein Fehler, wie er einräumen musste. Er entschuldigte sich dafür vor dem gesamten Stadtrat.
Die scheinbar „neue“ Rechtslage erlaubte nur einen logischen Schluss: der eingeschlagene Weg des bisherigen Städtebaulichen Vertrages erschien nicht mehr gangbar. Die BIZ-Fraktion forderte deswegen den Oberbürgermeister auf, die Verhandlungen mit dem Betreiber als gescheitert zu erklären.
So sahen es auch alle anderen Fraktionen:
„Es dürften nicht noch schnell Fakten geschaffen werden, indem der städtebauliche Vertrag doch noch unterschrieben wird, forderte Hans-Jörg Assenmacher (CDU). „Dafür gibt es keine Geschäftsgrundlage mehr im Rat.“ Dieses Signal nahmen Oberbürgermeister Hofmann-Göttig und Prümm auf: Der Vertrag werde nicht mehr unterschrieben, gaben sie zu Protokoll.“, war dann in der Rhein-Zeitung vom 6. November 2010 zu lesen.
Damit ist klar, dass die bisherigen Pläne für das Café Rheinanlagen gescheitert sind. Es liegt jetzt am Stadtrat schnellstmöglich einen Bebauungsplan aufzustellen, der den eigentlichen rechtlichen und tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Und das heißt für die BIZ-Fraktion, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 3 BauGB) mit lediglich bis zu zwei Geschossen festgesetzt wird.
Spätestens im Januar soll dann der neue Bebauungsplan den Gremien vorgelegt werden. Damit ist ein neues Kapitel im „Kampf ums Café“ eröffnet. Vor dem Hintergrund der bisherigen Ereignisse bleibt abzuwarten welche Pläne die Verwaltung dem Stadtrat nunmehr präsentieren wird. Wir bleiben dran …