FREIE WÄHLER hatten im Ausschuss für Ordnung und Sicherheit das Thema vorangebracht – Land lässt Blaulicht nunmehr zu

KOBLENZ/MAINZ. Seit Jahren nehmen die Herausforderungen für den Kommunalen Vollzugsdienst zu. Ob beim Absichern von Großveranstaltungen oder im Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Die Aufgabenpalette ist dabei nicht nur breit gefächert, sondern bringt auch Gefahren mit sich. „Um diesen angemessen begegnen zu können, müssen die Einsatzkräfte ausreichend geschult und ausgestattet sein“, erklärt der ordnungspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Ratsfraktion Christian Altmaier.

Im Ausschuss für Ordnung und Sicherheit des Koblenzer Stadtrates hatte Altmaier nachgefragt, ob und wie das Ordnungsamt auch farbige Blinklichter einschalten kann. Denn kurzzeitig wurde der Einsatz von orangenem Warnlicht auf dem Dach der Einsatzwagen vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) untersagt worden. Jetzt gab es ein Einlenken aus Mainz: Die Landesregierung gestattet nun sogar den Einsatz von Blaulicht für den Kommunalen Vollzugsdienst. Diese freudige Nachricht übermittelte der rechtspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Stephan Wefelscheid, MdL, seinem Koblenzer Ratskollegen. Denn Ende letzte Woche habe das Innenministerium mitgeteilt, dass die Aufhebung des „Blaulichtverbotes“ für die Kommunalen Ordnungsbehörden angestoßen worden sei.

„Es ist längst nicht mehr zeitgemäß, dass Ordnungsamtsmitarbeiter regelmäßig wegen fehlender Befugnisse oder Einsatzmittel auf Amtshilfe der Polizei angewiesen sind. Dafür sind ihre Aufgabenbereiche zu wichtig“, findet Altmaier. Für Stephan Wefelscheid ist zudem klar: „Das Land sollte den Kommunalen Vollzugsdienst sukzessive in die Infrastruktur der Sicherheitsbehörden integrieren, nicht nur Blaulicht und Einsatzhorn für Sonderwegerechte zählen dazu, auch der BOS-Funk.“

Eindeutig ist für Altmaier und Wefelscheid, dass auch bei Aus- und Fortbildung noch Potential ist: „Die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes sollten bestens geschult sein für ihre wichtigen Aufgaben. Dazu zählt auch perspektivisch die Ausstattung mit Selbstschutzmitteln wie Tasern, hierfür braucht es aber entsprechende Spezialausbildung.“ Jetzt sei es erst einmal erfreulich, dass das Land den Weg freigemacht habe und das Ordnungsamt in Zukunft das Blaulicht einschalten könne.