Auf unsere Anfrage im Stadtrat am 15.10.2015 antwortete die Verwaltung:

„Im Zuge einer Master-Thesis wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, dass in seiner Endfassung in Kürze der Verwaltung vorgestellt werden soll. Aufgrund dringender anderer Projekte (L 52 Nordentlastung und mehrere Fördermaßnahmen) und den vorhandenen Personalresourcen kann das Projekt derzeit nicht mit Priorität weiterbearbeitet werden. Das Verkehrsgutachten dient als Grundlage für die weiteren planerischen Überlegungen. Im Zuge der Master-Thesis wurde nur eine Straßenvorplanung für das Projekt erstellt. Diese muss im nächsten Schritt angepasst und eine Entwurfsplanung erstellt werden…..sind vor einer Vorstellung im FBA IV zunächst weitere Planungsschritte erforderlich (z. B. Vergabe an ein Ingenieurbüro). Eine erste Grobkostenschätzung kann erst nach Vorstellung der Master-Thesis und ggf. Anpassung der Straßenplanung abgegeben werden.

Im Haushalt 2016 wurden daraufhin Mittel für die Planung eingestellt. Wir fragen die

Verwaltung:

  1. Ist die Vergabe an ein Ingenieurbüro inzwischen erfolgt?

Nein.

  1. Welches Ingenieurbüro wurde beauftragt?

Siehe Antwort zu 1.

  1. Welches Abgabedatum wurde vereinbart?

Siehe Antwort zu 1.

  1. Wann erfolgen die Entwurfsplanung und die Vorstellung dieser Planung im FBA IV?

Das Ergebnis der Thesis wurde den betreuenden Mitarbeitern des Tiefbauamtes im April 2016 vorgestellt. Im Zuge der Bearbeitung der Thesis sind einige Fragen aufgetaucht, die innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungszeit nicht abschließend geklärt werden konnten und Nachuntersuchungen bedingen. Da die Maßnahme nicht die höchste Priorität hat, sollen die genannten Untersuchungen und Prüfungen in den nächsten Monaten durchgeführt werden. Da die Ergebnisse unmittelbaren Einfluß auf die planerischen Überlegungen haben, soll eine Vorstellung im FBA IV erst dann erfolgen, wenn die Ergebnisse der Nachuntersuchungen vorliegen.