Die Fraktionen von BIZ und Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb zu Punkt 2 der Tagesordnung des Rates vom 5.07., BV/0264/2013/1 beantragt, den § 6, Abs. 2 der Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung und die Gebühren Ziffer C.4.3 (gesamt) des Gebührenverzeichnisses der Satzung zur Änderung der Sondernutzungs-gebührensatzung zu streichen. Für Bündnis 90/Die Grünen und BIZ ist es völlig indiskutabel, sich städtischerseits über die Not dieser Menschen sanieren zu wollen. BIZ und Grüne erachten außerdem die zu erzielenden Mehreinnahmen für die Stadt im Verhältnis zu dem dafür notwendigen Aufwand für nicht verfolgenswert. Bei 10 € bzw. 5 € pro Tag und Nutzer stehen die zu erwartenden Einnahmen angesichts der Anzahl tätiger Prostituierter in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Bereitstellen von Ticketautomaten, städtische Kontrolleure).
Lesen sie nachfolgend die ausführliche Begründung des Streichungantrags, außerdem finden sie unter diesem Link (bitte Hier klicken) den weiterführenden RZ-Arikel dazu.
Begründung:
Auf Anregung der FBG-Fraktion beabsichtigt die Verwaltung die Sondernutzungsgebührensatzung um den Tatbestand der Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums zwecks Prostitution zu erweitern. Wie der RZ vom 4. Juli zu entnehmen ist, erhofft sich die FBG-Fraktion dadurch zusätzliche Einnahmen für die Stadt sowie die Verdrängung der Prostituierten aus der Otto-Schönhagen-Straße.
Die die Streichung beantragenden Fraktionen erachten die zu erzielenden Mehreinnahmen für die Stadt im Verhältnis zu dem dafür notwendigen Aufwand für nicht verfolgenswert. Bei 10 € bzw. 5 € pro Tag und Nutzer stehen die zu erwartenden Einnahmen angesichts der Anzahl tätiger Prostituierter in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Bereitstellen von Ticketautomaten, städtische Kontrolleure).
Wie die RZ am 15. Juni 2013 im Journal Artikel „30 Euro für 10 Minuten Mensch“ berichtete, scheinen insbesondere in der Otto-Schönhagen-Straße viele Frauen aus wirtschaftlicher Not anschaffen zu müssen. Für die die Streichung beantragenden Fraktionen steht der Mensch im Mittelpunkt. Für Bündnis 90/Die Grünen und BIZ ist es daher völlig indiskutabel, sich städtischerseits auch noch über die Not dieser Menschen sanieren zu wollen. Statt die finanziellen Probleme dieser Menschen weiter zu verschärfen, wäre es besser, wenn der Stadtrat sich Gedanken darüber machen würde, welche Alternativen diesen Menschen städtischerseits unterbreitet werden können.
Ordnungspolitisch verfehlt erscheint BIZ und Bündnis 90/Die Grünen zudem das von der FBG-Fraktion und Verwaltung mit dieser Sondernutzungsgebührensatzung verfolgte Ziel, über die Gebühr eine Verdrängung der Prostituierten aus der Otto-Schönhagen-Straße zu erreichen. Dies führt letztendlich nur dazu, dass sich die Szene in andere Straßenzüge verlagert. Anstatt sich punktuell mit dem Problem der Straßenprostitution zu beschäftigen, wäre es besser, wenn der Stadtrat sich Gedanken darüber machen würde, wie in Koblenz generell mit dem Thema Prostitution und Straßenstich zukünftig umzugehen ist.