Parken auf dem Gehweg teilweise erlaubt – auf der Fahrbahn verboten

Die Verkehrssituation im Brenderweg wird zunehmend schwieriger. Hauptsächlich im Bereich Hüttenstück und Herberichstraße und auf der Seite des Bunkers parken vermehrt Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Erlaubt ist allerdings nur das Parken auf dem „halben Gehweg“, wie es auch mit dem Verkehrszeichen 315 (siehe Foto) gekennzeichnet ist. Aufmerksame Bürger teilten der BIZ-Fraktion, die damit verbundenen Schwierigkeiten mit. Die Folge von parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn ist, dass der Brenderweg stark verengt ist und dass das Abbiegen, aus dem gegenüberliegenden „Im Hüttenstück“ kommend, in den Brenderweg sicherheitsrelevant erschwert wird. Die BIZ-Fraktion stellte dazu eine Anfrage an den Stadtrat und wollte eine Stellungnahme der Verwaltung zur Situation. Diese antwortete folgendes: „ Sofern durch Beschilderung das Parken ganz oder halbseitig auf dem Gehweg zugelassen ist, verbietet dies gleichzeitig das Parken auf der Fahrbahn. Allerdings weist die Parkreglung im gesamten Streckenzug des Brenderwegs Defizite auf, die einer Überarbeitung bedürfen. Ein grober Entwurf zur Neuordnung ist bereits vor längerer Zeit verwaltungsseitig erstellt worden. Bedingt durch die steigenden Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV, sowie weiteren Fachpläne (u.a. Lärmaktionsplan) muss das Konzept nochmal überarbeitet werden.

Zur Motivation der Fahrzeugführer, weshalb auf der Fahrbahn geparkt wird, obwohl durch eine Beschilderung das teilweise Parken auf dem Gehweg angeordnet ist kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Allerdings wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch dieser Bereich durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes überwacht und Verstöße geahndet.