FREIE WÄHLER fragten bei Ordnungsamt nach

In der stimmungsvollen Adventszeit erfreuten in den letzten Jahren immer mal wieder Straßenmusiker die Flaneure. Ob eifrige Blockflötenspielerinnen oder fetziges Gitarrenspiel, meistens erklangen Melodien passend zur Weihnachtszeit. Doch wie verhält es sich derzeit mit den Möglichkeiten auf Straßen und Plätzen zu musizieren?

„Grundsätzlich gelten die jeweils gültigen Verordnungen zu COVID19, aktuell dürfen sich nicht mehr als fünf Personen treffen, auch nicht bei Musikern die in der Öffentlichkeit spielen“, berichtet der ordnungspolitische Sprecher der Fraktion FREIE WÄHLER, Christian Altmaier. Er hatte sich beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz informiert. „‚Achtest du auf dich, achtest auch auf mich‘, gilt auch beim Musizieren im öffentlichen Raum“, erklärt Altmaier weiter. Also seien Straßenmusiker angehalten größere Ansammlungen zu unterbinden. Er hofft aber dennoch darauf, dass gute Musiker sich auch in der Adventszeit auf die Plätze der Alt- und Innenstadt trauen und ein wenig weihnachtliches Flair durch Musik zaubern. Wichtig ist zu wissen, dass Blasmusik nicht gestattet ist. Das Land Rheinland-Pfalz schreibt stets aktuell fort, was in Zeiten von Corona möglich ist und was nicht. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/