AT/0096/2014

Stellungnahme/Antwort:

Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit. In den besagten Straßen wurden letztmalig am 23.10.2014 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

Örtlichkeit Uhrzeit                gemessene Fahrzeuge               Überschreitungen

In der Hohl 12:15–13:15                           95                                             3

Fahrrichtung Karthause

In der Hohl 12:15-13:15                             75                                             0

Fahrrichtung Beatusstrasse

In der Höll 12:15-13:15                                4                                              2

Fahrtrichtung Unterbreitenweg

In der Höll 12:15-13:15                                 5                                             2

Fahrrichtung In der Hohl

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Bei der v.g. Aufgabe handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates liegt. Gleichwohl wird die Verwaltung im Rahmen der personellen und dienstlichen Möglichkeiten auch diese Örtlichkeiten weiterhin mit in die Geschwindigkeitsüberwachung einbeziehen.