FREIE WÄHLER sehen nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zeit für eine Koblenzer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild gekommen

KOBLENZ/TÜBINGEN/KARLSRUHE. Niemand zahlt gerne Steuern, allerdings können die Einnahmen auch dabei helfen, gemeinsame Ziele umzusetzen. Denn oftmals fehlt es am notwendigen Geld, etwa auch beim Thema saubere Alt- und Innenstadt. Die Einführung einer Einweg-Steuer soll dabei auch den Durchbruch für Mehrwegverpackungen an Rhein und Mosel ebnen. Laut Deutscher Umwelthilfe seien bereits 120 Städte daran interessiert.

Nachdem der Koblenzer Bundestagskandidat Dennis Graf (FREIE WÄHLER) erfahren hat, dass in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Stadt Tübingen geurteilt hat und die Einführung einer Verpackungssteuer möglich ist, hat er mit der Ratsfraktion in Koblenz gesprochen. Der entsorgungspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Altmaier griff die Initiative gleich auf, denn FREIE WÄHLER sind schon länger an dem Thema dran. Denn auch an Rhein und Mosel ebbt die Flut von Einwegbechern und Pommesschälchen in Mülleimern und auf Straßen und Plätzen nicht ab.

„Uns geht es nicht darum dem Imbissbudenbetreiber oder Schnellrestaurantbesitzer tief in die Tasche zu greifen. Aber die Vermüllung der Alt- und Innenstadt durch Pizzakartons, To-Go-Becher und andere Verpackungen hat zugenommen. Wir erhoffen uns eine Lenkungsfunktion hin zu Mehrweg und Wiederverwertung“, erklären Altmaier und Graf einen Antrag, den die Ratsfraktion in den Stadtrat einbringen wird. Sofern die Stadtverwaltung am Ende der beantragten Prüfung zum Ergebnis kommt, dass der Aufwand den Ertrag rechtfertigt, sollte am Ende auch in Koblenz einer Satzung verabschiedet werden und eine Verpackungssteuer nach dem Vorbild von Tübingen eingeführt werden.

„Niemand zahlt gerne Steuern, aber wenn mit den Mehreinnahmen auch Sonderreinigungen durch den Eigenbetrieb möglich werden, so sollten wir diese Chancen nutzen“, finden Ratsmitglied Altmaier und FW-Bundestagskandidat Graf. Beim „Koblenzer Sommerfest“ zu Rhein-in-Flammen setzt die Stadt über die Koblenz-Touristik schon auf Wiederverwertung und Nachhaltigkeit. „Neben der Verpackung wird auch beim Thema Lebensmittel auf regionale Produkte wertgelegt, etwa jüngst auch beim Weihnachtsmarkt“, weiß Altmaier zu berichten. Hier kommen Würste von Metzgern der Region auf den Grill, von Landwirten aus Eifel, Westerwald oder Hunsrück. „Wir sind schon eine Region, die auf Nachhaltigkeit setzt und die Schöpfung bewahren will, da kann die Idee einer Verpackungssteuer ein weiterer Baustein sein“, schließt Dennis Graf.

______

Der Antrag lautet wie folgt:

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Verpackungssteuer nach „Tübinger Modell“ zur prüfen und eine Verpackungssteuersatzung vorzulegen, sofern sich die Einführung aus Gründen des Umweltschutzes als zweckmäßig bewerten lässt.

Begründung:
Mit der Verpackungssteuersatzung erhebt die Universitätsstadt Tübingen seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf den Verbrauch nicht wiederverwendbarer Verpackungen sowie nicht wiederverwendbaren Geschirrs und Bestecks, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet. Ein Betreiber eines Schnellrestaurants im Gebiet der Universitätsstadt Tübingen klagte gegen die Besteuerung des Verbrauchs der von ihm verwendeten Einwegartikel und stellte einen Normenkontrollantrag, den das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2023 im Wesentlichen abgelehnt hat. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Insbesondere handelt es sich bei der Verpackungssteuer auch insoweit um eine „örtliche“ Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz (GG), als der Verbrauch von Einwegartikeln beim Verkauf von „mitnehmbaren take-away-Gerichten oder -Getränken“ besteuert wird. Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspricht auch keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts. Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, sollte die Stadt Koblenz aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit eine entsprechende Verpackungssteuersatzung erstellen, sofern damit entsprechende Ziele im Umweltschutz erreicht werden können