In der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht berechtigt, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen, nicht der Oberbürgermeister von Koblenz und auch nicht der BUND. Da der Oberbürgermeister in der täglichen Verwaltungspraxis an Recht
und Gesetz gebunden ist, muss er die AfD genauso behandeln, wie jede andere
politische Partei auch, ob er will oder nicht. Insofern ist seine Haltung
absolut nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Dass der Oberbürgermeister
sich immer wieder ganz klar gegen Extremismus jeglicher Art und für ein
tolerantes und weltoffenes Koblenz ausgesprochen hat und diese Haltung auch
lebt, kann ich im Übrigen aus den Erfahrungen der jahrelangen gemeinsamen
Ratsarbeit bestätigen. Entgegenstehende Unterstellungen sind haltlos und
offenkundig „alternative Fakten“. Da auch wir Ratsmitglieder an Recht und
Gesetz gebunden sind, werde auch ich keinen Antrag einbringen oder einem
solchen zustimmen, der die Diskriminierung von nicht verbotenen, politischen
Parteien bzgl. des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen zum Gegenstand hat.
Denn wer die Rechtsstaatlichkeit von anderen politischen Akteuren fordert,
muss sie selber auch achten und leben.

Stephan Wefelscheid
Ratsmitglied BIZ Fraktion